Mehrbedarf 17% vom maßgeblichen Regelsatz der Grundsicherung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mehrbedarf 17% vom maßgeblichen Regelsatz der Grundsicherung?

Und zwar erhalte ich eine unbefristete Rente aufgrund voller Erwerbsminderung und da diese gering ausfällt noch zusätzlich ergänzend Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt. Nun bin ich schwanger, man sagte mir, mir stünde ein Mehrbedarf von 17% des maßgeblichen Regelsatzes zu. Nun meine Frage wenn ich 17% von der ergänzenden Grundsicherung erhalte, ist das in etwa nur die Hälfte der Höhe des Mehrbedarfes den Hartz4 Empfänger oder Grundsicherungsempfänger ohne zusätzlicher Rentenleistung erhalten. Womit wird das begründet? Denn mit der ergänzenden Grundsicherungsleistung zur Rente wird man ja finanziell angehoben, auf den Existenzminimumssatz von Hartz4 (die Regelsätze sind dem ja angepasst). Ich habe also keinen Cent mehr als ein Hartz4 Empfänger und bekomme nur die Hälfte des Schwangerenmehrbedarfes, kann das so richtig sein? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von mummy417 am 30.08.2016, 08:20



Antwort auf: Mehrbedarf 17% vom maßgeblichen Regelsatz der Grundsicherung?

Hallo, ich verstehe was Sie meinen, die Höhe errechnet sich aber prozentual aus dem jeweils maßgebenden Regelsatz der Sozialhilfe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2016



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