Sehr geehrte Frau Bader,
Geplant War es Anfang Januar 2015 nach Ende meiner Elternzeit (2 Jahre) wieder arbeiten zu gehen. Nun bin ich erneut schwanger und habe vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Wie verhält sich das mit meinem Arbeitsverhältnis und Gehalt?
von
chha
am 25.11.2014, 23:13
Antwort auf:
Kurz vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit wieder schwanger mit BV?
Hallo,
ab dem ersten Tag der eigentlichen Rückkehr bekommen Sie den für diese Zeit vereinbarten Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Kurz vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit wieder schwanger mit BV?
Warum hast du aktuell ein Beschäftigungsverbot bekommen? Du gehst doch grad keiner Beschäftigung nach, von der du befreit werden kannst, oder?
Wie es weiter geht?
Nach dem Ende der bisher geplanten Elternzeit bekommst du BV-Lohn auf Grundlage deines Vertrages. Also Vollzeit-Vertrag = Vollzeit-BV-Lohn. Oder Teilzeitvereinbarung = Teilzeit-BV-Lohn.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.11.2014, 09:45