Guten Abend,
Ich habe eine Tochter aus erster Ehe, für die ich Unterhalt beziehe. Mit meinem jetzigen Ehemann hab ich eine zweijährige Tochter, die seit kurzem in die Krippe geht. Jetzt ist es so, dass bei der Berechnung des Krippenbeitrages der Unterhalt meiner ersten Tochter als Haushaltseinkommen mit angerechnet wurde. Dadurch zahlen wir einen sehr hohen Krippenbeitrag. Ist es denn rechtlich überhaupt in Ordnung, dass der Kindesunterhalt meiner ersten Tochter mit angerechnet wird? Der Unterhalt ist doch für meine Tochter. So zahlt sie ja den Krippenbeitrag ihrer Schwester mit.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank
Melanie
von
Melli76
am 02.12.2016, 21:58
Antwort auf:
Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?
Hallo,
das kommt darauf an, was in der Satzung steht.
Grundsätzlich halte ich es für in Ordnung, wenn ich Ihre Argumentation auch gut verstehen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?
Einkommen ist Einkommen.
Nachdem ich heiratete wurde das gesamte Einkommen meines Mannes angerechnet, und da war er noch nicht der rechtlich Vater des Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 02.12.2016, 22:22
Antwort auf:
Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?
Die ältere Tochter zahlt nicht die Krippenbeiträge der kleineren Schwester mit. Sondern die Beiträge sind sozial gestaffelt nach Einkommen, nach Betreuungszeit und nach Anzahl Kinder pro Familie. Wer viel verdient, zahlt auch viel. Wer wenig verdient, zahlt wenig.
Geringverdienende Familien werden eben von Steuergeldern stärker bezuschusst, weil sie sich sonst die Krippenbetreuung gar nicht leisten könnten. Ihr habt anscheinend ein entsprechend hohes Einkommen, dass euch der Krippenbeitrag zumutbar ist.
Mitglied inaktiv - 03.12.2016, 12:34