Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?

Guten Abend, Ich habe eine Tochter aus erster Ehe, für die ich Unterhalt beziehe. Mit meinem jetzigen Ehemann hab ich eine zweijährige Tochter, die seit kurzem in die Krippe geht. Jetzt ist es so, dass bei der Berechnung des Krippenbeitrages der Unterhalt meiner ersten Tochter als Haushaltseinkommen mit angerechnet wurde. Dadurch zahlen wir einen sehr hohen Krippenbeitrag. Ist es denn rechtlich überhaupt in Ordnung, dass der Kindesunterhalt meiner ersten Tochter mit angerechnet wird? Der Unterhalt ist doch für meine Tochter. So zahlt sie ja den Krippenbeitrag ihrer Schwester mit. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Vielen Dank Melanie

von Melli76 am 02.12.2016, 21:58



Antwort auf: Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?

Hallo, das kommt darauf an, was in der Satzung steht. Grundsätzlich halte ich es für in Ordnung, wenn ich Ihre Argumentation auch gut verstehen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?

Einkommen ist Einkommen. Nachdem ich heiratete wurde das gesamte Einkommen meines Mannes angerechnet, und da war er noch nicht der rechtlich Vater des Kindes.

von Sternenschnuppe am 02.12.2016, 22:22



Antwort auf: Kindesunterhalt vom Exmann auf Kindergartenbeitrag anrechenbar?

Die ältere Tochter zahlt nicht die Krippenbeiträge der kleineren Schwester mit. Sondern die Beiträge sind sozial gestaffelt nach Einkommen, nach Betreuungszeit und nach Anzahl Kinder pro Familie. Wer viel verdient, zahlt auch viel. Wer wenig verdient, zahlt wenig. Geringverdienende Familien werden eben von Steuergeldern stärker bezuschusst, weil sie sich sonst die Krippenbetreuung gar nicht leisten könnten. Ihr habt anscheinend ein entsprechend hohes Einkommen, dass euch der Krippenbeitrag zumutbar ist.

Mitglied inaktiv - 03.12.2016, 12:34



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