die haben meinen urlaub als sonderbezug abgerechnet anstatt als laufender bezug, was bei bezahlten urlaub ja eigentlich der fall ist.um anscheinend steuern zu sparen. Aber dadurch fehlt mir halt der ganze urlaub für das elterngeld. Dürfen die das einfach als sonderbezug laufen lassen?
von am 15.08.2014
von
Iarens
am 20.08.2014, 15:23
Antwort auf:
Kann bezahlter Urlaub als sondervergütung abgerchnet werden
Hallo,
erfolgte die Zahlung vor der Geburt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2014
Antwort auf:
Kann bezahlter Urlaub als sondervergütung abgerchnet werden
Normalerweise wird der normale urlaub ja mit angerechnet. Nur bei mir nicht , da die das als sonderbezüge abgerechnet haben , quasi wie urlaubsgeld, weihnachtsgeld etc. Das ist aber mein bezahlter urlaub.und nicht mein uralubsgeld etc.
von
Iarens
am 21.08.2014, 11:46
Antwort auf:
Kann bezahlter Urlaub als sondervergütung abgerchnet werden
Also der urlaub wurde ganz normal bezahlt als ih urlaub hatte. Anscheinend hatte ich dadurch ,dass das als sonderbezug abgerechnet wurde, steuerliche Vorteile. Es fehlen aber dadurch 1000, soviel verdiene ich auch nicht , dass ich soviele vorteile dadurch hätte. Dürfen die das überhaupt so versteuern?
von
Iarens
am 21.08.2014, 11:57