Hallo Frau Bader, der KV meines Sohnes will die Zahlung des Unterhaltes einstellen, da ich seinen Eltern gesagt habe, dass sie Großeltern geworden sind (die hatten jetzt 16 Monate keinen Schimmer) Mir ist klar, dass er das nicht so einfach kann, er hat die Vaterschaft anerkannt und per Gerichtsurteil wurde auch der Unterhalt festgesetzt (er hat lange nur unregelmäßig gezahlt und dann auch nur einen Teil) Der KV hält sich im Ausland auf und hat mir heute per mail eröffnet, dass er die Zahlungen ab sofort einstellt, sich im März aus Deutschland abmeldet um dann im Ausland mit seiner neuen Freundin zu leben. Ich weiß nicht genau, WO er sich aufhält. Wie wird jetzt weiter verfahren? Was passiert, wenn er nicht zahlt selbst wenn das JA ihn dazu auffordert und er im Ausland einfach untertaucht (und da, wo ich ihn vermute geht das recht einfach) Vielen Dank und LG Sue
Mitglied inaktiv - 20.01.2005, 11:43