Nach 1,5 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in den Beruf einsteigen. Ich war vorher in leitender Funktion vollzeitbeschäftigt. Nun möchte ich den Antrag stellen, nur noch 34 statt 38 h/Woche arbeiten zu gehen. Ich weiß, dass es meinerseits keinen Anspruch auf den gleichen Job gibt, aber auf einen vergleichbaren. Gilt dies auch, wenn sich die Voraussetzungen, d. h. Änderung auf Teilzeit, ändern? Habe ich auch Anspruch auf einen vergleichbaren Job, wenn ich befristet (ca. 5 Jahre) Teilzeit arbeiten möchte. Das Unternehmen hat ca. 100 Beschäftigte - bisher nur 4 AN mit Teilzeit, weil dies vorher "unerwünscht" war.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 18.01.2012, 13:50
Antwort auf:
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf ein Gehalt mit gleichem Stundenlohn?
Hallo,
Sie haben Anspruch auf den gleichen Lohn, aber keinen Anspruch auf TZ mit 34 Std, das gesetz geht von TZ 15-30 Std aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2012
Antwort auf:
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf ein Gehalt mit gleichem Stundenlohn?
Liebe Frau Bader.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit meinem Wunsch auf Verkürzung auf 34h gar nicht in die Regelung des Teilzeitgesetzes falle? Auf welche Gesetzlichkeiten kann ich dann zurückgreifen? Oder ist das dann Goodwill meines Vorgesetzten? Wie sehen sie die Chancen? Die 4 Kolleginnen die verkürzt gehen, gehe auch alle nur 34h statt 30h.
Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 21:48