Frage: Frage gemeinsames Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich stelle hier mal eine Frage quasi für meinen Mann. Unsere Situation ist folgende: mein Mann und ich sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn (6Monate). Mein Mann hat außerdem einen vierjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt. Da es nach der Geburt Zweifel an der Vaterschaft gab, wurde diese letztendlich gerichtlich festgestellt. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Jetzt unsere Fragen: -Wie können wir tun um das Sorgerecht zu beantragen? (ggf gütlich, vielleicht aber auch ohne Einverständnis) -Was kostet das? (Das wäre selbstverständlich kein Grund es nicht zu tun!!!) -die Mutter möchte bald heiraten, der vierjährige Sohn soll dann auch den Namen ihres neuen Mannes tragen, hat das Auswirkungen? Vielleicht können sie uns ja auch eine Internetseite empfehlen? Vielen Dank und freundliche Grüße!

von herzhase am 21.08.2013, 11:13



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

Hallo, 1. Er kann zum gericht gehen und dort selber den Antrag stellen 2. Ob er der Namensänderung zustimmen muss, hängt vom jetzigen Namen ab Liebe Grüsse,NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2013



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

Es geht um die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts...

von herzhase am 21.08.2013, 11:14



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

Du kannst da gar nichts machen und wirst auch kein Sorgerecht erhalten. Dein Mann kann die gemeinsame Sorge beim Jugendamt beantragen. Dazu würde ich so schnell wie möglich einen Termin machen. Wenn die Mutter dagegen keine Einwände hat, geht das wohl schnell. Hat die Mutter Vorbehalte und legt sie schriftlich dar, dann wird das vom Familiengericht entschieden. So habe ich die Umsetzung dieses neuen Rechts jedenfalls verstanden. Kosten - keine Ahnung - wird nicht die Welt kosten. Wenn die Mutter das Kind bei ihrer Eheschließung gegen den Willen des KV einbenennen kann, dann muss der Junge bisher ihren Nachnamen getragen haben. Wenn er sorgeberechtigt ist, dann wird die Einbenennung nicht ohne seine Zustimmung erfolgen können.

von Pamo am 21.08.2013, 11:20



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

ICH will das Sorgerecht ja auch nicht haben. Sondern mein Mann möchte das gemeinsame Sorgerecht mit der Ex für das gemeinsame Kind von den beiden... Vielleicht kann ich ja nochmal die Expertenmeinung dazu hören? Und was wären zb berechtigte Einwände der KM?

von herzhase am 21.08.2013, 12:23



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

Pamo wollte Dir vermitteln dass einzig Dein Mann aktiv werden kann. Du schreibst als wenn es auch Dein Kind sei, erkundigst Dich ( was ich gut finde ). Wenn Umgang zum Kind besteht, eine Bindung da ist, dann müsste sie schon belegen dass er das Kindeswohl massiv gefährdet. Kann sie das nicht, wird er es bekommen. 1. Mutter direkt schriftlich um gemeinsame Sorgerechtserklärung bitten 2. Jugendamt hinzuziehen wenn sie nicht will und gemeinsames Gespräch dort vereinbaren und ggf. dann unterzeichnen. 3. Antrag beim Familiengericht stellen Das ist der Weg den er gehen muss. Bestenfalls alleine, denn es entsteht schnell der Eindruck dass er das nicht will sondern Du . Sei Zuhause für ihn da, aber lass ihn all diese Wege und Telefonate alleine führen.

von Sternenschnuppe am 21.08.2013, 12:42



Antwort auf: Frage gemeinsames Sorgerecht

Ich finde es gut, dass Du Dich erkundigst meinte ich .

von Sternenschnuppe am 21.08.2013, 12:52



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