Guten Abend Frau Bader, ich habe bereits einige Fragen zu dem Thema gelesen, jedoch ist mir dies zu ungenau beantwortet worden. Mein Freund und ich haben unseren Lebensmittelpunkt (Arbeitsverhältnis und Wohnsitz) in verschiedenen Bundesländern mit ca. 230 km Entfernung. Mein Freund möchte jedoch im November mit mir zusammen 2 Monate in Elternzeit gehen. Er würde für diese Zeit selbstverständlich zu mir ziehen. Gleichzeitig möchte er sich auch in dieser Zeit um einen Job in meiner Stadt bemühen, möchte jedoch seinen bestehenden Job und selbstverständlich auch seine Wohnung, solange er nichts bekommt, nicht aufgeben. Wir würden dann, Gesetz dem Fall, dass er keinen Job in meiner Stadt findet, nach den 2 Monaten wohl oder übel wieder eine Fernbeziehung führen. Jetzt wurde hier schon geschrieben, dass der Vater beim Kind leben muss. Das tut er ja auch für mindestens die beiden Monate der Elternzeit, da er ja auch vor hat, seinen Lebensmittelpunkt in meine Stadt zu verlagern. Ist es notwendig, dass er sich komplett ummeldet oder reicht es der Elterngeldstelle mittzuteilen, dass er für diese Zeit bei mir wohnt? Bzw. reicht es aus, wenn er bei mir seinen 2t-Wohnsitz haben würde? Wo müsste er sein Elterngeld beantragen? Ich bedanke mich herzlichst im Voraus! Viele Grüße lilabine
von lilabine am 30.07.2014, 18:57