Hallo Frau Bader, die Ex Frau meines Freundes boykottiert laufend den Umgang der Kinder zu ihrem Vater. Nach Überlegung das Umgangsrecht einzuklagen teilte ihm das Jugendamt mit, er solle dies ruhig machen, aber wenn er es dann hätte und die Ex Frau würde weiter den Umgang boykottieren, würde nichts passieren. Wir haben gedacht, dass dann vielleicht z. B. eine Strafe - keine Ahnung was - fällig wäre? Lohnt sich denn dann das Umgangsrecht einzuklagen, wenn nichts passiert, wenn sie sich nicht daran hält? LG Gabii
von Gabii am 22.08.2011, 19:26