Hallo Fr. Bader,
ich bin 2 Jahre in Elternzeit, von dem 1 Jahr schon rum ist. Das Elterngeld habe ich so beantragt, dass ich das 1. Jahr das komplette Geld bekomme. D.h. ich bekomme im 2. Jahr kein Geld mehr.
Mein Sohn ist mittlerweile 11 Monate alt, mein Mann und ich möchten gerne noch ein 2. Kind und evtl Ende dieses Jahres mit Üben loslegen!
Evtl wäre ich dann ja noch in der Elternzeit, da diese End Febr.2013 erst ausläuft.
Was bekommt man dann für Geld oder bekommt man überhaupt welches? An wen müsste man sich dann wenden. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der ja aber mit dem ganzen nichts zu tun hat oder?
Ich weiß nur, dass ich von meiner FÄ bei der nächsten Ss ein BV bekomme, wegen meiner Tätigkeit.
Ich danke Ihnen im Voraus!
VG Nicole
von
nic.ole
am 31.01.2012, 17:39
Antwort auf:
Erneute Ss in der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie in der Ez das zweite Kind bekommen, erhalten Sie ja nur die 300 €
+ Geschwisterbonus.
Am besten für EG und auch sonst ist es besser, wenn Sie ein BV bekommen, wenn die EZ und die zweite SchwS nicht überlappen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2012
Antwort auf:
Erneute Ss in der Elternzeit
Taktisch sinnvol wäre es dann Anfang Februar 2013 schwanger zu werden,
Wenn Du wirklich ein BV bekommst, dann bekommst Du Deinen alten Nettolohn , was gut fürs Elerngeld ist.
Wäre nicht exakt das Gleiche, weil Du ja nicht auf 12 Monate vrm Mutterschutz kommst, aber wesentlich mehr als der Mindestsatz.
Mitglied inaktiv - 31.01.2012, 17:56
Antwort auf:
Erneute Ss in der Elternzeit
Also, wenn Du das EG im ersten Jahr hast auszahlen lassen und das erste Jahr rum ist... dann gibt es auch kein Elterngeld mehr. Du bist halt noch in Elternzeit, aber ohne Bezug von EG... hast doch auch einen Ehemann, der versorgt Dich doch. Oder verstehe ich da was falsch?
von
Sonni74LS
am 31.01.2012, 20:31
Antwort auf:
Erneute Ss in der Elternzeit
Die Monate, die du in Elternzeit ohne Elterngeldbezug bist (also nach dem 1. Geburtstag), werden mit je 0 Euro gezählt bei der Berechnung des neuen Elterngeldes.
Für ein möglichest hohes Elterngeld sollten möglichst wenig Monate zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Mutterschutzbeginn von Kind 2 haben (wenn man dazwischen "nur" Elternzeit macht).
Eine weitere Variante wäre es eben, so rechtzeitig mit der Elternzeit aufzuhören, dass man direkt wegen der zweiten Schwangerschaft wieder ins BV rutscht.
Ein Berechnungsbeispiel:
http://www.gutefrage.net/frage/wie-hoch-ist-elterngeld-fuer-2-kind-wenn-man-noch-in-1-elternzeit-schwanger-wird#answer33439904
Und ein anderes:
http://www.finanzfrage.net/frage/schwangerschaft-freistellung-geburt-elterngeld-schwangerschaft#answer271796
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.02.2012, 09:17
Antwort auf:
Erneute Ss in der Elternzeit
Ja das ist mir schon klar, dass ich im 2.Jahr der EZ kein Geld mehr bekomme, das hab ich ja geschrieben.
Ich habe einen Mann und er ist berufstätig, uns geht es nicht schlecht finanziell, trotzdem möchte man doch informiert sein, was für Geld einem zusteht oder ob einem überhaupt was zusteht wenn man mit dem 2. Kind schwanger wäre!
von
nic.ole
am 01.02.2012, 12:43