Liebe Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit (bis 3.11.2014). In der Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, was ich gerne weiter ausbauen möchte und einen Aushilfsjob. Mein Sohn (1 1/2 Jahre) hat ab 1. August 2014 einen Kita-Platz (35 h).
Nun zu meinen Fragen:
1. Könnte ich theoretisch die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern trotzdem das mein Sohn in die Kita geht?
2. Wie verhält es sich mit den Rentenversicherungsansprüchen in der Elternzeit? Ich habe gelesen, dass sich die Elternzeit rentensteigernd auswirkt. Wenn ich im ab dem 4.11.2014 theoretisch in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber wieder arbeiten würde, würde der rentensteigernde Anspruch den ich theoretisch in der Elternzeit habe geschmälert?
Ich hoffe Sie könne mir weiterhelfen. Vielen herzlichen Dank.
Beste Grüße
Ihre Gartenfee
von
gartenfee
am 15.04.2014, 14:20
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung trotz Kita-Platz
Hallo,
1. Ja
2. Man bekommt immer drei Jahre angerechnet
liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung trotz Kita-Platz
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen.
Ich bin mir nun trotzdem noch nicht sicher, ob es von Vorteil ist ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und dort Teilzeit zu arbeiten oder ob ich kein weiteres Jahr Elternzeit beantrage und so in Teilzeit gehe. Ich habe gelesen, dass ich nur so lange ich in Elternzeit bin, zusätzliche Rentenpunkte bekomme (bis 3 Jahre). Wenn ich in der Elternzeit Geld verdiene, wird dies dann im Rentenanspruch oberdrauf gepackt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Sind diese Aussagen richtig und ist es also tatsächlich von Vorteil besser ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und in Teilzeit zu arbeiten?
Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe.
Beste Grüße
von
gartenfee
am 24.04.2014, 14:18