Frage: Elternzeit zu spät beantragt?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mein Kind 3 Wochen zu früh bekommen und war 6 Tage vor der Geburt schon auf der Station im Krankenhaus. Es musste am 26.12.2008 geholt werden. Vom 20.12.2008 - 30.12.2008 war ich stationär im Krankenhaus. Meine Elternzeit konnte ich per Mail erst am 02.01.2009 beantragen und habe das Schreiben dann noch am gleichen Tag per Post geschickt. Ich formulierte im Schreiben, dass ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und zwar im Anschluss an den Mutterschutz. Jetzt meine Fragen: Habe ich die Fristen versäumt? und Kann ich überhaupt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz beantragen? Ich habe gelesen, dass die 8 Wochen Mutterschutz trotzdem abgezogen werden. Mein erster Arbeitstag wäre rein theoretisch der 26.12.2010, oder? Gestern habe ich vom Arbeitgeber ein Elternzeitformular zugesendet bekommen, dass ich ausfüllen soll. Wenn ich jetzt das heutige Datum eintrage, dann wäre die Frist ja auf jeden Fall versäumt. Wie soll ich mich verhalten? Danke im vorraus. Mit freundlichen Grüßen Levi

Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 11:34



Antwort auf: Elternzeit zu spät beantragt?

Hallo, Frist ist 7 Wo. vor Beginn. Wenn Sie es ab Ende Mutterschutz beantragt haben, beginnt es auch dann,endet also, wenn das Kind 2 J. + 8 Wo. ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2009



Antwort auf: Elternzeit zu spät beantragt?

Die Elternzeit muß spätestens 2 Wochen nach der Geburt beantragt werden, somit müßtest du rechtzeitig gewesen sein! Wenn man direkt nach dem MuSchu in Elternzeit geht, werden die 2 Monate auf jeden Fall angerechnet, du mußt also am 26.12.2010 wieder arbeiten (falls das ein Arbeitstag bei dir ist, ist ja Weihnachten). LG, Mari

Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 14:47



Antwort auf: Elternzeit zu spät beantragt?

Weil jetzt 2 unterschiedliche Antworten kamen, muss ich nochmals nachhaken.... Geburt: 26.12.2008 Mutterschutz: 14.11.2008 - 20.02.2009 Elternzeit: 21.02.2009 - 20.02.2011 erster Arbeitstag: 21.02.2011 Stimmt das so? Nicht das ich wegen einem Tag, wo ich mich verrechnet habe, kündbar bin.... Oh Mann, das ist irgendwie total kompliziert... Auf dieser Hompage steht was von *Mutterschutz wird angerechnet*: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer LG Levi

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 11:01



Antwort auf: Elternzeit zu spät beantragt?

Du schreibst: "ich habe mein Kind 3 Wochen zu früh bekommen", nämlich am 26.12.2008, warst allerdings seit 14.11. 2008 im Mutterschutz. Nach dieser Rechnung ist das Kind exakt am ET gekommen. Bei einer Frühgeburt 3 und mehr Wochen vor ET dauert der Mutterschutz 18 Wochen(von Beginn an), das ist u.U. finanziell sehr viel günstiger als das Elterngeld. Wenn Du weniger als 3 Jahre Elternzeit nimmst kannst Du jeden beliebigen Zeitpunkt wählen, wenn 3 Jahre Elternzeit genommen werden ist der erste Arbeitstag eben der 3. Geburtstag des Kindes (das ist mit "der Mutterschutz wird angerechnet" gemeint). Ev. möchter Dein Arbeitgeber nun nochmal alles schriftlich haben, verweise doch einfach auf Deinen Bescheid vom 02.01.2009

Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 12:11



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