Hallo Frau Bader, bei mir auf dem Gehaltszettel steht in manchen Monaten: Ausgleich Krank/Urlaub Mehrarbeit Gehalt Fil. Vertretung (da bekomme ich immer mehr Stundenlohn wegen der Mehrverantwortung) Gratifikation Zusätzl. Urlaubsgeld Sonderzuwendung was davon zählt in die Elterngeldberechnung? Danke und Grüße
von mischugge am 20.05.2015, 20:27