Hallo Frau Bader, leider beziehe ich aufgrund der Trennung meines Partners seit letztem Monat Hartz 4. Nun kam mein Berechnungsbogen und ich bin etwas stutzig geworden. Auf mehreren Internetseiten habe ich etwas von einem "Elterngeldfreibetrag" gelesen. Das Elterngeld darf nicht angerechnet werden, wenn die Eltern vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Dann erhält man wohl diesen “Elterngeldfreibetrag”, maximal 300 Euro monatlich, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden dürfen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dachte daher, es würde auf mich zutreffen. Im Bewilligungsbescheid des Jobcenters stehen nun 137,60 € Elterngeld als Einkommen. Da ich 18 Monate Elternzeit nehme und das Elterngeld dementsprechend gesplittet habe (ca. 287 €/Monat) verstehe ich das im Moment nicht. Habe ich vielleicht falsche Informationen? Danke und LG
von Taschi3789 am 26.04.2015, 15:13