Liebes Team, ich bin selbstständig und habe ein eigenes Gewerbe, arbeite Freiberuflich und habe mit einem Kollegen zusammen eine GbR. In den Monaten, in denen ich Eltergeld beantrage, werde ich keine Zahlungen von Kunden aus meinem eigenen Gewerbe und aus meiner freiberuflichen Tätigkeit haben. Die GbR, deren Gewinn mir aber zu 50% zusteht, hat monatliche Geldeingänge von unserem Vertrieb. Die GbR macht allerdings letztlich nie viel Gewinn am Ende vom Jahr, da wir über das Jahr auch viele Ausgaben haben. Was mir jetzt nicht klar ist, ist, wie die Geldeingänge der GbR in den Bezugsmonaten von meinem Elterngeld verrechnet werden. Oder werden die gar nicht verrechnet und am Ende des Jahres gibt es den GbR Gewinn, der wird auf 12 Monate aufgeteilt und ein 12 des Gbr Gewinns muss ich mir zu 50% in dem jeweiligen Monat anrechnen? Oder müssen wir für jeden Monat eine Gewinnaufstellung machen? was ja blöd wäre, wenn ich z.B. im Bezugsmonat eine Zahlung auf das GbR konto bekomme und erst im nächsten Monat eine Auszahlung in gleicher Höhe habe, dieser aber kein Elterngeldmonat mehr ist. ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. mit den besten Grüßen basti hofmann
von bastihofmann am 29.10.2014, 14:35