Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe gelesen, dass es nicht möglich ist gleichzeitig Elterngeld und Betreuungsgeld zu beziehen. Gilt dies auch wenn Betreuungsgeld für Kind 1 und Elterngeld für Kind 2 bezogen wird? Liebe Grüße
von Helene13 am 19.10.2014, 12:19