Hallo! Ich beziehe derzeit Wohngeld. Habe nun Elterngeld beantragt, was sicherlich über 300 Euro liegen wird. Alles über 300 Euro wird ja bekanntlich beim Wohngeld angerechnet. Wie verhält es sich nun, wenn ich mein Elterngeld splitten lasse. Angenommen es wären 600 Euro, dann würden mir ungesplittet 300 Euro beim WG angerechnet. Gesplittet sind es ja nur noch 300, halt auf die doppelte Zeit. Werden dann im ersten Jahr trotzdem 300 aufs WG angerechnet, oder vielmehr 2 Jahre gar nichts? Vielen Dank!
von Anni_W am 04.03.2015, 11:15