Frage: Elterngeld für Ehemann

Hallo Frau Bader, Ist es richtig, dass mein Mann, wenn er Elternzeit nehmen möchte die 8 Wochen nehmen muss? Kann er nicht nur 4 Wochen Elterngeld und Elternzeit beantragen? Vielen Dank im Voraus.

von Piper84 am 29.06.2017, 12:00



Antwort auf: Elterngeld für Ehemann

Hallo, Nein, er muss keine acht Wochen nehmen. Er muss zwei Lebensmonate nehmen, was mehr ist als acht Wochen, um Elterngeld zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Elterngeld für Ehemann

nein. um elterngeld zu erhalten muss er beide monate innerhalb der ersten 14 lebensmonate des kindes in anspruch nehmen. nu einer geht nicht

von mellomania am 29.06.2017, 13:55



Antwort auf: Elterngeld für Ehemann

Nicht 8 Wochen sondern 2 volle Lebensmonate !!! Nimmt er weniger bzw stimmen die Monate nicht überein weil zB aus Unwissen nach Kalendermonaten gegangen wird, dann verliert er den kompletten Anspruch und muss bereits erhaltendes Geld wieder zurückzahlen. Davon ab müssen diese beiden lebensmonate in den ersten 14 lebensmonaten des Kindes liegen für EG. EZ kann er - genau wie Du und unabhängig davon wie du deine wählst - bis zu 3 Jahre nehmen innerhalb der ersten 3 Lebensjahre (mit Zustimmung des AG teils auch später). Nur Geld bekommt er für die reine EZ nicht, finanziell ist das über das EG geregelt. Das sind aber zwei verschiedene Dinge - meldet man ja auch an verschiedener Stelle an.

Mitglied inaktiv - 29.06.2017, 15:26



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