Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Seit 6 Monaten mache ich mit dem Amt rum und keiner kann mir was dazu sagen. Und zwar habe ich vor der Geburt unserer Zwillinge als selbstständige Kindertagespflegeperson gearbeitet und habe Einkommen hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln betahlter Tagespflege erzielt. Nun wird aber das Geld aus öffentlich bezahlter Kindertagespflege beim Elterngeld nicht angerechnet, da dies bis Ende 2008 ja steuerfrei war. Aber man kann doch nicht pauschal sagen steuerfreies Einkommen wird nicht angerechnet. Ich habe damit meinen Lebensunterhalt finanziert (war nicht gerade wenig was ich monatlich bekommen hatte und hatte teilweise eine 52 Stundenwoche also kein Minijob!). Und im Gesetzestext finde ich nichts was dazu passt. Ich finde es eh schwer daraus was zu erkennen. Vielleicht können Sie uns helfen wie es rechtlich aussieht und ob es doch nicht eine möglichkeit gibt, dass es anerkannt wird, denn so bleibt uns nur der Mindestsatz. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 11.02.2009, 11:53