Hallo Frau Bader,
da erhalte Elterngeldplus für 24 Monate (also monatlich 150Euro), da ich aufgrund einer gesundheitlichen Belastung über mehrere Jahre nicht arbeiten darf, also erhalte ich den Basis.
Nun hat mein Mann vor kurzem ein Job in der Schweiz gefunden und möchte, dass ich mit meinem Kind nachziehe.
Von den 24 Monaten sind noch 8 Monate offen.
Wenn ich mich aus Deutschland abmelde, verliere ich die 8 Monate Anspruch?
Immerhin hätte ich den vollen Betrag erhalten können, wenn ich auf 12 Monate verteilt das Elterngeld in Anspruch genommen hätte.
Ich bedanke mich vorab.
Mit freundlichen Grüssen,
Thiny
von
ajaythini
am 17.02.2017, 15:33
Antwort auf:
Elterngeld auf 24 Monate, Auszug ins Ausland im 15ten Mona des Kindes
Hallo,
auf einmal auszahlen lassen ist ein guter Plan.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2017
Antwort auf:
Elterngeld auf 24 Monate, Auszug ins Ausland im 15ten Mona des Kindes
Hallo Thiny,
während du im Ausland lebst, kannst du kein Elterngeld beziehen.
Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 16:24
Antwort auf:
Elterngeld auf 24 Monate, Auszug ins Ausland im 15ten Mona des Kindes
Es ist bei ihr ja.nur noch die aufgesparte Rate des mindessatzes, die kann sie sicj auf einmal auszahlen lassen.
von
sterntaler82
am 17.02.2017, 16:29
Antwort auf:
Elterngeld auf 24 Monate, Auszug ins Ausland im 15ten Mona des Kindes
Du kannst dir den Rest auf einmal auszahlen lassen. Ruf mal bei der EG Stelle an und frag, ob da ein formloser Antrag reicht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 16:35