Elterngeld: Bestimmung Bemessungszeitraum - Verschiebung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld: Bestimmung Bemessungszeitraum - Verschiebung

Sehr geehrte Frau Bader, bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes (BZ) für die Berechnung des Elterngeldes liegen bei meiner Frau Ausklammerungstatbestände vor, die den Bemessungszeitraum verschieben. Ich möchte Sie fragen, ob meine Einschätzung so korrekt erscheint, auch bei der Tatsache, dass in diesem neuen Bemessungszeitraum noch keine selbständige Tätigkeit ausgeführt wurde, oder ist dies unerheblich? Daten: ----------------------------------------------------------------- Errechneter Geburtstermin 2. Kind: Juni 2017 Selbständige Tätigkeit: 02/16 - 04/17 Elterngeldbezug 1. Kind: 02/15 - 02/16 nichtselbständige Tätigkeit: bis 02/15 ----------------------------------------------------------------- Eigene Bewertung: ----------------------------------------------------------------- - Die sbst. Tät. fällt in den Zeitraum "12 Monate vor Geburt des 2. Kindes", damit sind zunächst nicht die 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes für den BZ maßgeblich, sondern das Wirtschaftsjahr vor dem Geburtsjahr des 2. Kindes, also das Kalenderjahr 2016. - Im Kalenderjahr 2016 lagen Ausklammerungstatbestände vor, nämlich Bezug Elterngeld (01/16-02/16), dadurch Verschiebung des BZ in das Kalenderjahr 2015. - Da auch hier Elterngeld erhalten wurde, erfolgt die Verlagerung des BZ in das Kalenderjahr 2014, wo aber "nur" die NICHT-sbst. Tätigkeit ausgeführt wurde. ----------------------------------------------------------------- Habe ich den BZ (=2014) Ihrer Ansicht nach korrekt bestimmt und die Tatsache, dass in diesem BZ keine selbstständige Tätigkeit ausgeführt wurde, spielt dabei keine Rolle? Ich freue mich auf Ihre Anwort und bedanke mich für Ihre Zeit und Unterstützung! Hochachtungsvoll, Papa Fuchs.

von PapaFuchs am 24.05.2017, 10:45



Antwort auf: Elterngeld: Bestimmung Bemessungszeitraum - Verschiebung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...