Hallo,
mein Partner hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung (lebt bei Kindesmutter). Nun haben wir ein gemeinsames Kind bekommen und eine Unterhaltsneuberechnung beim Jugendamt beantragt. Nun möchte dieses wissen wie hoch mein Elterngeld ist. Dürfen die das denn? Wir sind doch nicht verheiratet.
Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 12:52
Antwort auf:
Einkommen bei Unterhaltsneuberechnung
Hallo,
wegen dem gemeinsamen Kind, wahrscheinlich liegt ein Mangelfall vor (weniger Verdienst als UNterhaltsansprüche)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2010
Antwort auf:
Einkommen bei Unterhaltsneuberechnung
Nein!!!
Dein Einkommen geht sie nichts an!!!
Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 20:25