Diskrepanz Bezug Elterngeld und beantragtem Zeitraum Elternzeit Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Diskrepanz Bezug Elterngeld und beantragtem Zeitraum Elternzeit Arbeitgeber

Liebe Frau Bader, ich wende mich mit folgendem Anliegen bezüglich des Antrags auf Elterngeld an Sie. Mein ET ist der 20.02. und mein Partner möchte ab Geburt Elternzeit nehmen. Bereits vor Monaten hat er - aus Unkenntnis darüber, dass die Elternzeit in Lebensmonaten berechnet wird und man nicht einfach auf den 1. März datieren kann - ab dem 1. März Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt - anstatt zu sagen, dass der 20. Februar der ET ist und er dann direkt in Elternzeit geht. Den Februar über hat er noch Urlaub und Freizeitausgleich, erhält also normalen Lohn. Nun habe ich heute nochmals mit der Elterngeldstelle telefoniert, die mir klar gemacht hat, dass die Diskrepanz zwischen dem von ihm beim Arbeitgeber beantragtem Zeitraum für Elternzeit (01.03.-30.06.16; 01.02.2017-31.03.2017) und voraussichtlichem Bezug des Elterngeldes, der ab Tag der Geburt beginnt, ein Problem darstellt. Sie haben uns empfohlen das zu korrigieren beim Arbeitgeber und den Urlaub "hintenanzuhängen". Dies ist aber schlichtweg nicht möglich. Bedeutet dies, dass mein Mann erst ab dem 2. Lebensmonat Elterngeld beziehen kann? Dies bedeutet eine Verschiebung und weniger Geld - auch für den zweiten Teil der Elternzeit im kommenden Jahr. Liege ich damit richtig? Sehen Sie irgendeine Möglichkeit dieses Problem zu beheben? Überforderte und leicht panische Grüße und herzlichen Dank für Ihre Mühe Paula

von Pa_ula am 05.02.2016, 16:45



Antwort auf: Diskrepanz Bezug Elterngeld und beantragtem Zeitraum Elternzeit Arbeitgeber

Hallo, das ist problematisch. Abgesehen davon, dass sie ja nicht wissen, wann das Baby tatsächlich kommt, werden tatsächlich nur komplette Monate abgerechnet. Vllt. EZ hinten dran hängen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: Diskrepanz Bezug Elterngeld und beantragtem Zeitraum Elternzeit Arbeitgeber

Puh, das ist wirklich doof gelaufen. Wieso ist eine Änderung denn nicht möglich ? Ist das Verhätnis so schlecht ? Ansonsten sieht es echt schlecht aus. Er kann zumindest des Ende der ersten Elternzeit nach hinten nachmelden, um dann einen vollen Lebensmonat zusammen zu bringen. Dann wäre es hintenraus passend. Die zweite Etappe dann ggf. komplett widerrufen. Oder er versucht die erste Elternzeit ganz zu widerrufen und nimmt sie später dann passend zu den Lebensmonaten.

von Sternenschnuppe am 06.02.2016, 12:11



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