Frage: Dienstwagen Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, hierzu noch mal zwei Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber den Wagen in der Elternzeit komplett weiterfinanzieren (inkl. Bezin, Wartung etc.)? 2. Wie erfolgt die nachgelagerte Besteuerung? Über die Einkommenssteuererklärung oder erfolgt sie erst dann wenn ich wieder arbeite? Besten Dank vorab & freundliche Grüße, Korndblume2016

von Kornblume2016 am 04.05.2016, 14:09



Antwort auf: Dienstwagen Elternzeit

Hallo, 1. Ja 2. Wird beim EG berücksichtigt - und bei einer gemeinsamen Steuererklärung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2016



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