Sehr geehrte Frau Bader, hierzu noch mal zwei Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber den Wagen in der Elternzeit komplett weiterfinanzieren (inkl. Bezin, Wartung etc.)? 2. Wie erfolgt die nachgelagerte Besteuerung? Über die Einkommenssteuererklärung oder erfolgt sie erst dann wenn ich wieder arbeite? Besten Dank vorab & freundliche Grüße, Korndblume2016
von Kornblume2016 am 04.05.2016, 14:09