Frage:
Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Hallo,
Ich befinde mich in der 16. ssw und habe aufgrund meiner ss derzeit einen Bürojob. (Vorher Polizistin im Streifendienst).
Seit ca. 3 Woche habe ich starke Unterleibschmerzen nach langem Sitzen und am Abend extreme Kopfschmerzen.
Ich arbeite 8,5 Std pro Tag.
Auf Nachfrage bei meiner Frauenärztin ob es eine Möglichkeit gibt, mich krankschreiben zu lassen auf nur 5 Std. Arbeitszeit pro Tag sagte sie mir das wäre nicht möglich.
Da ich gerne noch arbeiten würde, hätte ich in ungerne ein Beschäftigungsverbot.
Allerdings sagte sie mir auch hierzu, dass sie so etwas nicht erteilen könne ..sondern nur der Arbeitgeber.
Welche Möglichkeiten habe Ich?
Vielen Dank schon Mal für Ihre Antwort.
von
Schibbie0
am 21.07.2017, 15:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Hallo,
Es geht nur ein teilweises BV
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2017
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Es wäre eine gute Lösung, wenn deine Frauenärztin dir ein anteiliges Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit > 5 Std. täglich geben würde. Dann kannst du bis zu 5 Std pro Tag arbeiten, aber nicht länger. Vielleicht gehts dir damit besser.
Auf den Vordrucken der Behörden für das individuelle Beschäftigungsverbot sind solche konkreten Vorgaben möglich. Muss nur angekreuzt werden.
Der Arbeitgeber kann hier leider nichts machen, da die Arbeitsbedingungen im Büro prinzipiell in Ordnung sind.
Außerdem solltest du die Liegemöglichkeit für Kurzpausen nutzen, die das MuSchG dir einräumt.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 16:56
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Liegemöglichkeit? Die gibt es aber nicht grade in vielen Büros...außer auf dem Boden. Muss der AG da was bereitstellen?
von
Tina_33
am 21.07.2017, 18:00
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Ja, wie bei allen Berufen. Schau mal hier: https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Merkblatt_Mutterschutz.pdf
Da langt aber die Erste-Hilfe-Liege welche in irgendeinem Raum ist oder das Sofa im Pausenraum für aus im Zweifel.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 19:19
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Frage in dem Zusammenhang:
Muss die Liegemöglichkeit im Dienstgebäude sein oder ist ein Weg von z.B. 300 m zumutbar? Können wir momentan nämlich nur an Schätzungsweise 8 von 16 Standorten abdecken. Danke vorab.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 20:40
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Das ist geregelt in: Anhang 4.2 ArbStättV und ASR A 4.2
In der Praxis werden die Liegemöglichkeiten von den Schwangeren kaum genutzt. Daher wird das auch nicht ganz streng gehandhabt. Wenn es keine Liegeräume und Liegen gibt und nur schwer realisiert werden können, reichen auch aufstellbare Klappliegen oder Gartenliegen. Zur Not reicht auch ein Sessel mit Hocker, eine Couch, eine gepolsterte Bank... Eben irgendwas um die Beine hochzulegen. Das was in den Räumlichkeiten möglich ist, sollte man einrichten.
Andererseits sollten die Schwangeren die Möglichkeiten auch ausschöpfen, BEVOR sie sich der Beschwerden wegen krank schreiben lassen oder das BV verlangen.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 20:59
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Wenn es der Erste Hilfe-Raum ist wundert es mich nicht, dass Schwangere den nicht nutzen. Einen Pausenraum haben wir z.B. gar nicht. Mir geht es im Büro öfter nicht so gut, wenn es mal wieder 30 Grad heiß ist an meinem Arbeitsplatz. Würde mich sehr gerne hinlegen, aber müsste zum Erste Hilfe-Raum ca. 500m laufen...und dort gehen ständig Leute ein und aus, weil er auch ein Lager ist.
von
Tina_33
am 22.07.2017, 00:16
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Beschäftigungsverbot oder teilweise Krankschreibung
Dann solltet ihr den Raum günstiger einrichten (möglichst nahe am Arbeitsplatz!), so dass er auch praktisch nutzbar ist und die Schwangeren dazu ermutigen, ihn tatsächlich zu nutzen, BEVOR sie das BV verlangen oder sich krankschreiben lassen.
Wenn der Betrieb so groß ist, dass es 500 m zum Erste-Hilfe Raum sind, dann braucht man doch sicher mehrere Ruheräume. Das ist mit den Pausenräumen eher noch kombinierbar.
Mitglied inaktiv - 23.07.2017, 12:53