Sehr geehrte Frau Bader, am Anfang der Schwangerschaft hat mir mein Arbeitgeber gekündigt. Wir wussten beide noch nichts von der Schwangerschaft. Über eine Klage beim Arbeitsgericht konnte ich die Wiedereinstellung erreichen. Die Arbeitstage beim Arbeitgeber haben mir gesundheitlich nicht gut getan, jetzt bin ich seit 3 1/2 Wochen krank geschrieben. Zusätzlich bin ich nebenberuflich selbständig - es handelt sich um eine Bürotätigkeit, es ist dieselbe wie beim Arbeitgeber, jedoch ohne Mobbing und psychischen Druck. Wenn der Frauenarzt nach dem Krankenstand ein Beschäftigungsverbot erteilt, kann ich dann weiterhin nebenberuflich selbständig tätig sein? MfG Steuerschnecke
von steuerschnecke am 21.05.2015, 13:02