Sehr geehrte Fr. Bader, 1.Ich arbeite derzeit im partiellen Beschäftigungsverbot. Wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes das tatsächlich gezahlte Gehalt (Arbeitgeber + Krankenkasse) oder nur der Arbeitgeberanteil zugrunde gelegt? 2. Die gleiche Frage habe ich auch zur Berechnung des Elterngeldes - muss ich mit finanziellen Einbußen durch das Beschäftigungsverbot bei der Berechnung des Elterngeldes rechnen? 3. Sollte man die Elternzeit erst nach Ende des Mutterschutzes beginnen lassen? Soweit ich weiß, gilt das Mutterschaftsgeld bei den Elterngeldmonaten als 'verbraucht'. Oder ist die Zeit des Mutterschutzes automatisch auch Elternzeit? Herzlichen Dank + beste Grüße Nashi
von Nashi am 27.08.2014, 15:13