Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in den letzten 12 Monaten bereits Elternteilzeit (30h) in Anspruch genommen und gehe in Kürze erneut in Elternzeit (ohne Teilzeit) Können sie mir bitte kurz erläutern, ob a) beim Elterngeld trotzdem die letzten 12 Monate als Bemessungszeitraum verwendet werden, obwohl ich in diesem Zeitraum nur 75% verdient habe? b) die Differenz zwischen vollem Gehalt und Teilzeitgehalt verwendet werden kann? (Ich habe irgendwo gelesen, dass ich vom Arbeitgeber einen Bescheid bekommen kann, dass ich in Teilzeit gearbeitet habe und dadurch die Differnz verwendet wird. Stimmt das?) Vielen Dank! ella
von ellaklassen am 27.04.2016, 17:59