Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit vielen Jahren als Dipl.-Ing. Meine Arbeitsverträge wurden immer für 1 Jahr verlängert mit dem Zweck bestimmte Studien durchzuführen. Nun bin ich schwanger und werde natürlich nicht mehr verlängert. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.09.; mein Mutterschutz beginnt am 06.10. Kann es tatsächlich sein, dass ich nun keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe und und auch nicht auf Arbeitslosengeld 1, sondern direkt in Hartz 4 lande? Nur weil ich schwanger bin? Und bekomme ich dann wenigstens Elterngeld? Kann ich darauf pochen, dass ich für die ersten 5 Tage im Oktober ja theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? Und hätte ich dadurch Vorteile? Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
von ulikober am 20.08.2014, 15:14