Hallo,
ich habe einen 20 plus X Vertrag. Ich werde zurzeit 40 Std. beschäftigt. Ich möchte demnächst schwanger werden. Allerdings in unserem Unternehmen ist es so, dass wenn ich schwanger werde , wird mir einen Beschäftigungsverbot erteilt und ich befürchte, dass mein AG mich gleichzeitig auf 20 Std. runtersetzt. darf er das? wenn ja, ist das für das Elterngeld ganz blöd....
Danke für Ihre Zeit!
von
Xarmoniq
am 24.07.2014, 19:56
Antwort auf:
bei Beschäftigungsverbot auf 20 Std. runter
Hallo,
mein Beschäftigungsverbot bekommen Sie den durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate und das ist dann ja auch beim Elterngeld entscheiden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
bei Beschäftigungsverbot auf 20 Std. runter
Darf er nicht. Du bekommst den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft.
Er bekommt den Lohn eh von der Krankenkasse erstattet.
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2014, 20:23