Bei meiner Freundin wurde die Schwangerschaft sehr spät erkannt. Nach der Geburt hat die Klinik den ASD informiert. Alles ging sehr schnell mit dem Druck entweder Mu.Ki.Einr. oder sie geht ohne Kind nach Hause. In der Mu.Ki.Einrichtung wurde ihr schnell mal ein Antrag auf Hilfe § 19 SGB zur Unterschrift vorgelegt ohne Aufklärung usw. Ihre Wohnung sollte sie gleich Kündigen und die Post ummelden. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht hatten wir 2 Wochen nach der Geburt erst erledigen können. Weitere Schriftstücke sind nicht vorhanden als der Antrag nach §19 SGB und auch davon gibt es keine Kopie. Meine Freundin ist 28 Jahre alt und die Mitarbeiter der Einrichtung setzen sie jedes Mal unter Druck wenn ich wieder weg bin. Das Jugendamt wird informiert und das Kind ist weg usw. usw. Leider durfte ich das Baby auch nicht mit nehmen um meine Freundin etwas zu entlasten( ich hatte früher schon 2 Kinder mit groß gezogen Wickeln, Haushalt usw, usw)darauf hin wurde mit Polizei gedroht, die ich dann letztendlich selbst angerufen hatte um mein Sorgerecht ein zu fordern. Ergebnis: es lag komischerweise Sorgerechtserklärung da. Daraufhin konnte ich nichts machen. Nur wurde die Sachbearbeiterin gewechselt die sich vor Ort ein kurzes Bild machte und gefällig meinte das sie mindestens 2 Jahre Elternzeit in der Einrichtung verbringen wird und der ASD dafür sorgen wird. Anmerkung: Gegen meine Freundin liegt nicht vor Straftaten, Auffäligkeiten usw.usw auch nicht aus der Vergangenheit. Im Gegenteil sie wollte eigentlich im August eine Umschulung beginnen worum sie sich 1 Jahr bemüht und letztendlich genehmigt wurde. Meine Frage kann ich unser Baby am WE zu mir nehmen? damit meine Freundin sich mal um sich kümmer kann? Wieso darf sie ohne Aufsicht nicht Einkaufen gehen? Rechtsgrundlagen habe ich nicht gefunden. Wie würde es aussehen wenn ich ein Teil Elternzeit nehmen würde? das Gespräch mit dem ASD hatte ich schon gesucht jedoch halten sich der alter und die neue Bearbeiterin bedeckt. Es gibt auch neue Modelle wo beide eine Wohnung haben sich abwechselt um das Kind kümmern mit Erfolg wie ich weiß gegenüber alt klassischen Mutter/Vater Kind Wohnformen. Gibt es dagegen etwas Einzuwenden seitens des ASD. Schwierigkeiten konnte die SB vom ASD heute nicht festellen, Kinderliebe, Handhabung mit Baby, Sauberkeit. Leider stört sie das meine Freundin sich nicht auf dauerhaftes Wohnen einrichten möchte. Naja 5qm mit geteilter Dusche und Küche ist nicht unbedingt etwas woran sie sich mit Baby und ohne Papa gewöhnen möchte Ich arbeite beim DRK das sind mir Finanzierungsmodelle von Einrichtungen mit dem JA, Altersheimen usw. nicht ganz fremd. Wie kann ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht wahrnehmen? Wie kann ich mit unserem Baby die Mu.Ki.Einr. allein verlassen. Können wir zusammen in den kurz Urlaub fahren? Kann die Mu.Ki.Einr. gewechselt werden? Reichen Vollmachen von meiner Freundin für Arzt Unterlagen, Behörden usw aus? Damit wir uns eine Überblick verschaffen können? Andreas
von StefanieLPZ am 22.07.2016, 07:35