Frage: BV

Hallo Frau Bader, ich arbeite in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit verhaltensauffälligen / sogenannten "schwer erziehbaren" Kindern. Als ich meine SS bekannt gegeben habe, musste eine Gefährundsbeurteilung unterschrieben werden. Diese hab eich selbst ausgefüllt und unterschrieben, sowie mein direkter Vorgesetzter, da aktuell in unserer Gruppe an sich keine Gefahr vorhanden ist. Nun sehe ich langsam aber sicher die Sommerferien kommen. In den Ferien ist es so, dass man auch andere Jugendliche betreut, also auch unbekannte / nicht aus der eigenen Gruppe. Hier habe ich große Bedenken, dass wenn mein Bauch nunmal langsam sehr sichtbar ist, er auch eine leichte "Zielscheibe" darstellt, denn die Jugendlichen haben sich ja nun mal öfter nicht im Griff und es kann durchaus passieren, dass einer davon "austickt". Außerdem betreuen wir Flüchtlinge, die teilweise medizinisch nicht gut abgeklärt sind und es unklar ist, welche Krankheiten bestehen (bspw. hat einer davon eine aktive Hepatitis, was erst lange nach dessen Aufnahme in unserer Einrichtung erkannt wurde....). Ist es unter diesen Umständen (trotz der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung) möglich, ein BV vom FA zu bekommen? Ich möchte dies ja nur für die Zeit erwirken, in der ich mit anderen Kindern arbeiten müsste, die ich nicht einschätzen kann, da ich diese ja sonst nicht betreue. Danke für die Antwort. Steffi

von steffalive am 21.05.2015, 16:10



Antwort auf: BV

Hallo, besprechen Sie dies mit dem Arbeitgeber, der muss das BV in dieser Situation aussprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2015



Antwort auf: BV

Nicht der FA sondern der AG müsste das BV ausstellen. Der FA kann ein BV mit medizinischer Indikation ausstellen, der AG eines wenn der Arbeitsplatz nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist und er keine entsprechende Tätigkeit vorübergehend zur Verfügung stellen kann. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 21.05.2015, 22:33