Meine Kollegin ist schwanger und jetzt im Beschäftigungsverbot. Sie möchte nur den vorgeschriebenen Mutterschutz aussetzen und somit 8 Wochen nach der Geburt zurück kommen. Hat sie Anspruch auf die gleiche Stelle wo sie bis zum BV war zurück zu kehren (Gruppenleitung in einer Krippengruppe)? Ich habe gelesen, wenn man nur den Mutterschutz nimmt (also 6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher) dann ist das so. Aber wie sieht das mit einem BV aus? Oder muss sie dann bsp. auch eine Stelle als Gruppenleitung im Kindergarten annehmen?
von Ani123 am 01.02.2015, 18:42