Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe am 12.Oktober 2011 in Mutterschutz und habe noch etwa 60 Überstunden offen, die ich mir gerne auszahlen lassen würde. Wenn ich diese jetzt in meiner September-Abrechnung beantrage, bekomme ich diese erst in zwei Monaten, also im November, ausgezahlt. Dann erhalte ich allerdings schon das Mutterschaftsgeld. Wird sich dieses dann durch die zusätzliche Auszahlung der Überstunden reduzieren oder bleibt es davon unberührt? Es wäre schön, wenn Sie mir bei meinem Anliegen wieterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus. A.Stana
Mitglied inaktiv - 30.09.2011, 17:44