Auszahlung von Überstunden während des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung von Überstunden während des Mutterschutzes

Sehr geehrte Frau Bader, ich gehe am 12.Oktober 2011 in Mutterschutz und habe noch etwa 60 Überstunden offen, die ich mir gerne auszahlen lassen würde. Wenn ich diese jetzt in meiner September-Abrechnung beantrage, bekomme ich diese erst in zwei Monaten, also im November, ausgezahlt. Dann erhalte ich allerdings schon das Mutterschaftsgeld. Wird sich dieses dann durch die zusätzliche Auszahlung der Überstunden reduzieren oder bleibt es davon unberührt? Es wäre schön, wenn Sie mir bei meinem Anliegen wieterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus. A.Stana

Mitglied inaktiv - 30.09.2011, 17:44



Antwort auf: Auszahlung von Überstunden während des Mutterschutzes

Hallo, beim MG ist es nicht wesentlich, aber beim EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2011



Antwort auf: Auszahlung von Überstunden während des Mutterschutzes

Also kann mir das Mutterschaftsgeld nicht durch die Auszahlung der Überstunden reduziert werden? Das bekäme ich dann in dem jeweiligen Monat als eine Art "Sonderauszahlung" zusätzlich zum errechneten Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Habe ich das so richtig verstanden? Vielen Dank im Voraus. A. Stana

Mitglied inaktiv - 04.10.2011, 14:35



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