Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin schwanger und werde am 28.02.18 in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitsvertrag endet am 31.03.18, d.h. ich werde mitten im Mutterschutz, vor der Entbindung arbeitslos. Ich bin privat krankenversichert.
Soweit ich das verstanden habe, muss ich als Privatversicherte während Mutterschutz und Elternzeit (sofern ich nicht arbeite) meine kompletten Beiträge inkl. Arbeitgeberanteil zahlen.
1) Aber gilt das denn auch, wenn ich während des Mutterschutzes arbeitslos werde? Oder rutsche ich dann automatisch mit dem Kind in die GVK? Ich bin dann ja noch nicht in Elternzeit, da diese ja erst nach Mutterschutz beginnt (oder?) Gibt es irgendeine Möglichkeit noch vor der Elternzeit zurück in die GKV zu kommen ? Falls ich während der Elternzeit geringfügig beschäftigt bin ? Oder ginge dies erst nach der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit ?
2) Und was passiert im April und Mai, wenn der Vertrag mit meinem AG nicht mehr existiert ? Wer zahlt dann die Ergänzung zum bisherigen Nettogehalt ? Meine KK ? Telefonisch war deren Auskunft, dass sie nichts zahlen.
3) Während der 12 Monate Elternzeit erhalte ich dann Zahlungen die sich an meinen letzten Arbeitsvertrag orientieren, auch wenn dieser vor der Entbindung endet ?
4) Muss ich mich im Dezember 2017 arbeitslos melden (3 Monate vor Vertragsende) wenn ich dem Arbeitsmarkt erst nach der Elternzeit wieder zur Verfügung stehe ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Beratung !
Herzliche Grüsse,
Sisa M.
von
sis1983
am 05.10.2017, 12:52
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet in Mutterschutz + PKV
Hallo,
1. Versuchen Sie, ab Vertragsende ARbGeld zu beziehen, dann sind Sie gesetzl. versichert. Wird aber eher nicht klappen, da Sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen. Am besten verzichten Sie off. auf den Mutterschutz vor der Geburt.
2. Priv. KKs zahlen meistens kein MG. Da bekommen Sie dann nichts.
3. Ändert nichts
4. Würde ich vorsichtshalber machen mit der Zusatzinfo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet in Mutterschutz + PKV
Wegen KV, ich würde sagen du musst dich weiterhin selbst versichern - mindestens bis Vertragsende. EZ hast du eh keine, da du dann ja nach Auslauf des Vertrages gar kein AG mehr hast. Du bist dann einfach Hausfrau die zufälligerweise wegen Geburt auch Elterngeld bezieht - das ist der gesetzliche Status. EZ steht nur Arbeitnehmern zu.
Was du prüfen lasen könntest wäre ob du dann in die Familienversicherung deines Mannes kannst sofern du verheiratet bist und diese eben Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist.
Und ja, das EG orientiert sich daran was du in den 12 Monaten vor Bezug verdient hast. Um EG zu bekommen braucht man keinen AG.
Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 15:56
Antwort auf:
Arbeitsvertrag endet in Mutterschutz + PKV
Vielen Dank für die Antwort :)
Offen bleibt für mich noch die Frage
1) Welche Möglichkeiten habe ich während der Elternzeit /Pause nach meinem Vertrag in die GKV zurück zu kommen (Ich bin nicht verheiratet) ? Ginge das durch eine geringfügige Beschäftigung oder muss ich dafür arbeitslos sein ? Arbeitslos kann ich mich erst melden, wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe ?
2) Was passiert während des Mutterschutzes (im April und Mai), wenn der Vertrag mit meinem AG nicht mehr existiert ? Wer zahlt dann die Ergänzung zum bisherigen Nettogehalt ? Meine private KK ? Telefonisch war deren Auskunft, dass sie nichts zahlen. Oder habe ich dann 2 Monate lang gar keine finanzielle Unterstützung bis das Elterngeld greift ?
Vielen Dank !
Sisa
von
sis1983
am 06.10.2017, 16:46