Hallo Frau Bader, ich habe seit Ende Juli ein BV. Der Lohn in meiner Arbeitsstelle wir immer zwischen dem 7.-10. eines Monats gezahlt. Warum wir da keinen festen Tag haben, weiß ich auch nicht. Ich hätte also spätestens am 10.08.14 mein Lohn auf dem Konto gehabt haben müssen. Am 14.08 habe ich eine Arbeitskollegin gefragt, diese erzählte mir, dass alle ihr Gehalt bekommen haben. Also habe ich eine E-Mail an die Geschäftsführung geschickt, nach meinem Gehalt gefragt, auf Paragraph 11 des MuschG hingewiesen und Ihnen eine Frist bis zum 20.08.14 gesetzt. Ich habe eine Lesebestätigung angefordert, welche automatisch kommt, wenn die Mail geöffnet wird. Ich weiß, dass sie die Mail erhalten haben. Ich habe natürlich nicht mein Gehalt bekommen und nicht mal eine Antwort. Was kann ich als nächstes tun? Gleich einen Termin beim Anwalt machen? Sie müssen wissen, dass man mit der Geschäftsführerin nicht reden kann, da sie sich immer im Recht sieht. Ich habe das BV auch aufgrund von Mobbing erhalten, da ich durch ihre Schikanen so ein Stress hatte, dass ich Probleme in der SS bekommen habe.
von Lodie0810 am 21.08.2014, 06:56