Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Teilzeitbeschäftigt (50% unbefristet). Als ich mit meiner Tochter schwanger war (damals war ich Vollzeit beschäftigt) wollte ich auch, dass man mir meinen Arbeitsplatz zu 50 % 1 Jahr freihalten möge, dies wurde aber gleich abgelehnt. Meine Stelle wurde ausgeschrieben und mit einer Kollegin neu besetzt. Nach einem Jahr hatte ich das Glück dass eine Kollegin schwanger wurde und ich meinen alten Platz mit 50 % wieder zurück bekam. Jetzt bin ich mit meinem 2. Kind schwanger und möchte nach dem Erziehungsurlaub unbedingt meinen alten Arbeitsplatz zurück. Dieses Mal werde ich aber kaum das Glück haben, dass nochmal eine Kollegin schwanger wird und ich den Platz wieder bekomme, deshalb möchte ich dieses Mal auf Nummer Sicher gehen. Wie lange muss man mir meinen Arbeitsplatz freihalten? bzw. muss man das überhaupt über die 8 Wochen der gesetzlichen Mutterschutzfrist hinaus? Wenn ich z. B. sage ich bleibe 1 Jahr (ev. auch weniger) daheim, habe ich einen Anspruch darauf, dass ich meinen alten Platz wieder bekomme? Ich könnte frühestens nach 6 Monaten wieder kommen und wäre auch bereit per Home-Office zu Hause zu arbeiten. Vielen Dank für Ihre Antwort Katja G.
von Käferle am 22.03.2013, 20:34