Frage: Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit, hatte die Kündigung erhalten worauf diese nun wegen Unwirksamkeit laut dem BEEG zurück genommen wurde. Ich kann meine Tätigkeit nach der Elternzeit auf Grund einer Erkrankung meines Kindes, die auch durch ärztliche Schreiben zu belegen ist, auch langfristig gesehen nicht wieder aufnehmen. Mir wurde nun geraten einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zu stellen,so das mir das ALG1 nicht verfallen würde. Leider falle ich nicht mehr in 7 Wochen Frist zur Verlängerung der Elternzeit und erwarte so oder so die Ablehnung vom Arbeitgeber, welcher auch deutlich erwähnt hat mich eh nicht mehr eingplant zu haben. Wie wäre das richtige Vorgehen von mir? Eine Kündigung in Krankheit wäre dann nach der Elternzeit zulässig? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen P.

von PictureA07 am 23.04.2015, 13:14



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, wenn Sie mind. 2 Jahre benatragt haben können Sie das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2015



Antwort auf: Elternzeit

Wann müsstest Du wieder anfangen zu arbeiten? Das geht aus Deiner Anfrage nicht hervor. LG Peeka

von peekaboo am 23.04.2015, 13:21



Antwort auf: Elternzeit

2 Jahre Elternzeit hatte ich gleich am Anfang beantragt und würde nun um ein Jahr verlängern wollen

von PictureA07 am 23.04.2015, 13:22



Antwort auf: Elternzeit

mitgeteilt, dass Du Dir das f3. Jahr aufhebst... hab ich das richtig verstanden? Dann schau mal hier... http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Elternzeit_planen.pdf

von peekaboo am 23.04.2015, 13:39



Antwort auf: Elternzeit

dann würde ich die Zeit mit Arbeit überbrücken und dann wieder in EZ gehen...

von peekaboo am 23.04.2015, 13:41



Antwort auf: Elternzeit

Mal aus Neugier: Warum fragst du, ob sie sich hat das 3. Jahr aufheben lassen? Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2015, 16:33



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