Nach der Geburt des Kindes wurde wie üblich eine Elternzeit für 1 Jahr genommen.
Ich überlege zu Einschulung des Kindes das 2 Elternzeit Jahr zu nehmen.
Vor kurzem habe ich leider erfahren, dass der Firma nicht gut geht und man kann nicht ausschliessen, dass die schliesst und ich die Arbeit verliere.
Wie wird das ALG1 in solchen Fällen berechnet (beim Verlust der Arbeit aus / nach der Elternzeit, genommen beim 6. KJ )?
Vielen herzlichen Dank im Voraus
von
mamanasti
am 24.06.2016, 20:55
Antwort auf:
2Jahr Elternzeit bei Einschulung mit folgender Arbeitslosigkeit: ALG1 Berechnun
Hallo,
1. Eine neue EZ setzt die Zustimmung des Ag voraus, man kann nur bis zu 12 Mo übertargen lassen
2. Aus dem Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
Antwort auf:
2Jahr Elternzeit bei Einschulung mit folgender Arbeitslosigkeit: ALG1 Berechnun
Hast Du Dir die möglichen 12 Monate denn übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag ?
Einschulung würde hier schon knapp werden, Du musst mit einer Frist von 13 Wochen vorher die Elternzeit anmelden. Wenn übertragen.
ALG 1 wird berechnet aus den vergangenen 12 Monaten, bei Elternzeit würde auf die letzten 24 Monate zurückgegriffen. Ansonsten wird es sonst fiktiv berechnet.
von
Sternenschnuppe
am 24.06.2016, 22:01