Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

welche Staatsbürgerschaft?

Thema: welche Staatsbürgerschaft?

Mein Mann hat eine doppelte Staatsbürgerschaft, eine davon europäisches Ausland, die andere ein Karibikstaat. Letztere kann man auch nicht einfach so abgeben, man behält sie ein Leben lang und wird von diesem Land auch immer wie ein eigener Staatsbürger behandelt. Ich habe nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir werden in Deutschland leben. Dass unser Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, ist klar. Wie kann bzw sollte man dann weiter verfahren? Ich habe im Internet schon ein wenig gesucht, habe teils wiedersprüchliche Infos gefunden, vielleicht auch teils veraltet. Müssen wir uns überhaupt am anfang sorgen darum machen oder kann das mein Kind auch selbst noch entscheiden, solange es nicht volljährig ist? ist eine dreifache Staatsbürgerschaft überhaupt möglich, bzw die Kombi Spanien/Deutschland? Weiß das jemand? Wie habt ihr das gelöst, falls ihr davon betroffen wart?

von Schnegge89 am 04.10.2023, 13:18



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Wenn ein Kind verschiedene Staatsangehoerigkeiten von den Eltern "erbt" duerfte es bei der deutschen Staatsbuergerschaft keine Probleme geben. Wegen der spanischen, guck mal auf der Seite der spanischen Botschaft oder der deutschen Botschaft in Spanien. Keine Ahnung, ob ihr bei Volljaehrigkeit des Kindes was machen muesst. Wir leben in einem anderen EU-Land und haben keine Probleme mit beiden Staatsangehoerigkeiten.

von germanit1 am 04.10.2023, 16:30



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Ich lebe im Ausland, und diskutiere dieses Thema fast täglich: Ein Kind hat Staatsbürgerschaften durch die Eltern, das kann man sich nicht aussuchen. Ob man diese weiter verfolgt, ist eine ganz andere Geschichte. Die deutsche Staatsbürgerschaft wird weltweit weiter vererbt, egal, in welchem Land man lebt Man gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Und eben genau darum geht es: gewisse Voraussetzungen. Nachdem Spanien EU ist, ist das sowieso kein Thema. Karibikstaat: auch hier wird normalerweise einfach weiter vererbt. Insbesondere dann, wenn die Staatsbürgerschaft zum Vater kommt. Was eventuelle Einschränkungen sind, müsstet ihr nachlesen. Wenn du mir sagst welches Land, dann kann ich ja mal kurz schauen. Das ist nun mal so bei, binationalen Ehen: da geht verdammt viel Geld für ganz viele Pässe drauf, dazu noch Zeit, Reisen zum Konsulat, etc. diese Verantwortung hat man dann nun mal. Ich kann allerdings nur unterstreichen, dass man dem auch folgen muss. Wenn das Kind nun mal durch den Vater karibischer Staatsbürger ist. (ich kenne das genaue Land ja nicht, also nenne ich es jetzt mal so), dann muss ein Staatsbürger in der Regel auch mit dem jeweiligen Pass in das Land einreisen. Deutsche müssen mit dem deutschen Pass nach Deutschland einreisen, Amerikaner müssen mit dem amerikanischen Pass nach USA einreisen, etc. Und ja, dann schleppt man eben immer mindestens zwei Pässe mit sich rum, das ist nun mal so bei mehreren Staatsbürgerschaften. VG D

von desireekk am 05.10.2023, 14:15



Antwort auf Beitrag von desireekk

Es geht um Cuba. Tatsächlich kenne ich in unserem Umkreis niemanden, wo die Kinder die Staatsbürgerschaft auch übernommen haben. Die haben durchweg nur die deutsche Staats. Im Land selbst hat man mit der Staatsbürgerschaft im Moment größtenteils nur Nachteile. Da man die Staatsbürgerschaft aber auch nicht mehr abgeben kann, ist halt die Frage, ob man das überhaupt nach verfolgen sollte. In Cuba ist inzwischen sämtlicher Familienbesitz verkauft und keine Familie mehr vorhanden, es gäbe also auch keine Probleme bezüglich Besitz oder Erbschaft.

von Schnegge89 am 10.10.2023, 10:43



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Die Kubaner werden ja nichts von der Geburt Eures Kindes mitbekommen, wenn keiner von Euch zur Auslandsvertretung geht und euer Kind auch nicht nach Kuba reist.

von germanit1 am 12.10.2023, 16:33



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Mit einer Staatsbürgerschaft sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Ich würde daher genau abwägen, welche potenziellen Vorteile es hat, mein Kind mit der Staatsbürgerschaft eines autokratischen Landes zu belasten, die es nie wieder los wird. Das kann z. B. bei der Einreise in die USA Probleme geben. Dein Kind muss dort alle seine Staatsbürgerschaften angeben. Ich würde dem Kind daher nur die deutsche und die spanische Staatsbürgerschaft geben, die kubanische aber nicht. Mit dem deutschen Pass kann es relativ problemlos nach Kuba reisen, sollte der Wunsch mal gegeben sein. Hat Kuba einen verpflichtenden Militärdienst? Wenn es die Staatsbürgerschaft des Landes hat, kann es sein, dass es dazu eingezogen wird (gilt natürlich ggf. auch für Spanien).

von Silvia3 am 16.10.2023, 11:44



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Die Posterin hat geschrieben, dass man die kubanische Staatsangehoerigkeit nicht ablegen kann. Auch wenn Kind mit einem deutschen / spanischen Pass einreist, kann es sein, dass sie an der Grenze wegen dem Namen (und ev. Geburtsort des Vaters gucken). Da kann es dann Probleme geben. Mir ist das mal in einem EU-Land passiert. An der Grenze haben sie dann in einem Hinterzimmer was geguckt und dabei festgestellt, dass ich die betreffende Staatsangehoerigkeit nicht habe.

von germanit1 am 17.10.2023, 10:40



Antwort auf Beitrag von desireekk

Also ich kenne es von den meisten eigentlich nur so, dass die Kinder nur deutsche Pässe haben und mit diesen Reisen und die anderen gar nicht beantragt wurden. Teilweise sind die Kinder gar nicht registriert beim jeweiligen anderen Land. Meine Tochter hat eine Geburtsurkunde beider Staaten, aber nur einen Pass. Wir waren in dem anderen Land und es war kein Problem mit dem deutschen Pass einzureisen. Wüsste jetzt auch nicht wieso. Dort ist es auch so, dass man diese Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann und es war bei der Einreise vollkommen klar, das meine Tochter die Staatsangehörigkeit des Landes auch hat. War kein Problem.

von Ellianna am 09.01.2024, 21:36



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Deutschland hat kein Problem mit multiplen Staatsbürgerschaften per Geburt. Da gibt es kein Mengenbeschränkung. (Die Beantragung einer Stabü ist eine andere Geschichte, aber darum geht's ja nicht.) Im betreffenden Land wird der mehrfache Staatsbürger ausschließlich als Staatsbürger des Inlandes behandelt und muss mit dem betreffenden Pass ein- und ausreisen. Also schaut zu, dass das Kind die betreffenden Pässe besitzt.

von Pamo am 07.10.2023, 08:58



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Hallo, Uns würde gesagt, dass die Kinder, die mit verschiedenen Staatsbürgerschaften geboren werden, sich später nicht zwischen diesen entscheiden müssen, und auch keine davon ablegen müssen. Weißt du nach welchem Prinzip die des Kakaribikstaats erworben wird? Abstammung oder Herkunft? info4alien.de ist ein Forum, die dir evtl. weitere Auskünfte geben könnten. LG luvi

von luvi am 09.10.2023, 21:36



Antwort auf Beitrag von luvi

"Uns würde gesagt, dass die Kinder, die mit verschiedenen Staatsbürgerschaften geboren werden, sich später nicht zwischen diesen entscheiden müssen, und auch keine davon ablegen müssen." Das stimmt. Bedingt. Denn was für Dtld. gilt, gilt ja nicht unbedingt für andere Länder. Wer in Dk durch Geburt eine dänische Staatsbürgerschaft außerhalb des Landes bekommt, muß sich bis zu einem bestimmten Alter darum bemühen, sie auch behalten zu dürfen. Und in Dtld. gilt das meines Wissens zumindest auch für die Enkelkinder, also die Kinder der Kinder, die außerhalb Dtlds. geboren werden. Also nicht direkt hier in diesem Fall. Wie s aber andere Länder handhaben, ob die überhaupt mehrere Staatsbürgerschaften erlauben, und bis wann, das muß man einzeln ergründen. Es gab mal eine gute Gruppe dazu auf Yahoo, aber die ist ja leider mit Yahoo verschwunden.

von DK-Ursel am 09.10.2023, 23:07



Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Wir haben auch 3, wobei in der EU ein Ausweis reicht. Aber spätestens wenn man Wohneigentum dort erbt oder kauft oder ein Fahrzeug dort anmelden will, also mit denBehörden zutun hat, braucht man den jeweiligen Pass oder eben eine Aufenthaltsgenehmigung. Das kann nervig sein, da. Ei Kindern die Pässe schon nach 5 Jahren ablaufen und man dann immer Termine bei Botschaften braucht. Wir versuchen für Pässe immer im jeweiligen Land zu sein, weil dort einfach zu beantragen ist. Aber wir haben auch 3 Wohnsitze.

von Cata am 27.11.2023, 18:29