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Testament England / Deutschland

Thema: Testament England / Deutschland

Hallo, wir sind Deutsche und leben in England. Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, der in Deutschland wohnt. Unsere gemeinsame Tochter lebt mit uns in England. Jetzt wuerden wir gerne ein Testament aufsetzen um fuer den Notfall vorzusorgen...wer hat Erfahrung mit grenzuebergreifendem Testamenten, an wen wendet man sich, worauf muss man achten? Ich bin mir nicht sicher, weil es in Deutschland doch eine gesetzliche Erbfolge gibt, die mag in England ja anders sein? Waere fuer Tipps dankbar!

von kfischgen am 10.05.2012, 00:40



Antwort auf Beitrag von kfischgen

Hej! Ivch bin gerade in anderer Beziehung mit einer Erbschaft Deutschland-Dänemark beschäftigt und habe den Eindruck, mit sowas haben die Botschaften häufiger zu tun . Da würde ich jedenfalls anrufen und fragen, was und wie man das machen soll und ob die evtl. einen Notar/Anwalt kennen, der sich mit solchen grenzüberschreitenden Sachen auskennt. Zumindest beim grenzüberschreitenden Erben geht es nicht ohne die Botschaft, merke ich soeben! Wie es beim VERerben ist, weiß ich nicht, aber fragen kostet ja nichts, außer den telefongebühren Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 10.05.2012, 10:00



Antwort auf Beitrag von kfischgen

In England (und Wales und NI) gibt es keine forced heirship. Ich vermute das macht die Situation mit einem Kind in Deutschland welches nach deutschem Recht Anspruch auf einen Pflichtteil hat kompliziert. Hier gibt es einiges zur rechtlichen Seite http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_08.html Ich wuerde mich aber wirklich bei jemanden informieren der sich mit sowas auskennt.

von Alba am 10.05.2012, 10:22



Antwort auf Beitrag von kfischgen

Oh, das ist verzwickt. Gib mal Rueckmeldung wenn du Naeheres in Erfahrung gebracht hast. Wir (Deutsch-Italienisch in England) ueberlegen ebenfalls schon seit einer Weile unser Testament zu machen, schon deshalb weil angeblich ohne Testament unsere Kinder ins Heim kaemen wenn wir beide versterben, da sie englische Staatsbuerger sind. Wir haetten allerdings niemanden in D den wir beerben wuerden, und auch keine Besitztuemer in D. Deshalb hatte ich vor mir einfach so ein Template bei WHS runter zu laden. LG Katia

von Kaka_b am 13.05.2012, 19:27



Antwort auf Beitrag von Kaka_b

Ich manage hier in England eine Willwriting company. Generell ist es so, dass man Immobilien (immovable property, also Haus, Grundstueck) nur durch ein Testament das unter der Rechtssprechung des jeweiligen Landes verfasst wurde vererben kann. Movable property (bewegliche Habe??? Kontos, Kapitalanlagen, etc.) koennen auch unter einem auslaendischen Testament vererbt werden, aber es macht das Leben einfacher, wenn man das auch separat macht. Heisst also, wenn Ihr in E ein Haus besitzt braucht Ihr auf jeden Fall ein englisches Testament. Damit koennt Ihr dann auch einen Vormund bestimmen. Oder hat Eure Tochter gar nicht die britische Staatsbuergerschaft und/oder sollte zu einem Vormund in D? Wuerde mir wahrscheinlich einen dual qualified solicitor suchen, also einer der sich mit englischem und deutschem Recht auskennt. Die Solicitors Regulation Authority kann Dir sicher Kontakte geben. An Katia, bei Euch scheint ein einfaches Testament ausreichend zu sein, habe aber leider schon viele DIY Testamente gesehen, die komplett nichtig waren, weil sie nicht richtig aufgesetzt/unterzeichnet worden sind. Wie mit allem, wenn Du weisst worauf Du achten musst, funktioniert's, aber kann auch schief laufen.

von bettinita am 15.05.2012, 21:26



Antwort auf Beitrag von Kaka_b

Ich manage hier in England eine Willwriting company. Generell ist es so, dass man Immobilien (immovable property, also Haus, Grundstueck) nur durch ein Testament das unter der Rechtssprechung des jeweiligen Landes verfasst wurde vererben kann. Movable property (bewegliche Habe??? Kontos, Kapitalanlagen, etc.) koennen auch unter einem auslaendischen Testament vererbt werden, aber es macht das Leben einfacher, wenn man das auch separat macht. Heisst also, wenn Ihr in E ein Haus besitzt braucht Ihr auf jeden Fall ein englisches Testament. Damit koennt Ihr dann auch einen Vormund bestimmen. Oder hat Eure Tochter gar nicht die britische Staatsbuergerschaft und/oder sollte zu einem Vormund in D? Wuerde mir wahrscheinlich einen dual qualified solicitor suchen, also einer der sich mit englischem und deutschem Recht auskennt. Die Solicitors Regulation Authority kann Dir sicher Kontakte geben. An Katia, bei Euch scheint ein einfaches Testament ausreichend zu sein, habe aber leider schon viele DIY Testamente gesehen, die komplett nichtig waren, weil sie nicht richtig aufgesetzt/unterzeichnet worden sind. Wie mit allem, wenn Du weisst worauf Du achten musst, funktioniert's, aber kann auch schief laufen.

von bettinita am 15.05.2012, 21:26



Antwort auf Beitrag von bettinita

Vielen Dank fuer Eure Antworten! Wir haben (noch) kein Haus in England, und unsere Tochter hat die deutsche Staatsbuergerschaft, und wir wuerden wohl auch einen deutschen Vormund waehlen. Werde mich mal weiter schlau machen und berichten -- vielen Dank fuer die Tipps!

von kfischgen am 15.05.2012, 23:21



Antwort auf Beitrag von bettinita

Ein Experte, hurrah. Du kannst vielleicht eine Frage beantworten die mich beschaeftigt seit dieses Thema hier mal aufkam: wer bzw welches Land entscheidet was mit Kindern mit mehreren Nationalitaeten passiert falls beide Eltern sterben? In unserem Fall zB haben unsere Kinder deutsche und neuseelaendische Staatsbuergerschaft aber wir leben in GB. Wer haette fuer den Fall, dass beide Eltern sterben die Entscheidungshoheit? Den Kindern steht auch die britische Staatsbuergerschaft zu (wir haben uns nur noch nicht dazu durchringen koennen den Papierkram zu erledigen). Wuerde das die Situation nochmals verkomplizieren wenn sie 3 Staatsbuergerschaften haetten?

von Alba am 16.05.2012, 17:16