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steuern / kindergeld bei doppelter Haushaltsfuehrung

Thema: steuern / kindergeld bei doppelter Haushaltsfuehrung

Wir sind momentan in einer schwierigen steuerlichen Situation und hoffen, jemand kann uns hierzu Tips geben: Wir haben die letzten 6 Jahre aufgrund einer Auslandsentsendung meines Mannes in England gewohnt – mein Mann als Alleinverdiener in der Familie musste jetzt aber wieder fuer seinen Job nach Deutschland zurueck, und ich bin vorerst mit unsreen 3 Kindern in England geblieben, wo uns mein Mann jedes Wochenende besucht (er hat sich in Deutschland nun ein Zimmer gemietet fuer den Wohnsitz) - wohnt aber in derWoche immer im Hotel, in der Naehe vom Kunden (Projektgeschaeft). Momentan arbeitet er mit der Lohnsteuerklasse 4, wo natuerlich nicht allzu viel uebrig bleibt, zumal er auch die Heimreisen nach England aus eigener Tasche bezahlen muss. Deshalb meine Frage: macht es Sinn / ist es gesetzlich zulaessig, dass ich oder auch die Kinder uns in Deutschland anmelden, damit mein Mann mit der Steuerklasse 3 arbeiten kann ? Wie wirkt sich das alles steuerlich am Ende des Jahres aus? Vielen Dank !

Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 14:06



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Warum ist er denn in so einer hohen Steuerklasse? Er ist doch gegenüber Dir und den Kindern unterhaltspflichtig. Als ich und die Kinder noch in D gemeldet, mein Partner aber schon in der Schweiz gemeldet war, hat er uns auch voll absetzen können, bzw. die Kinder wurden automatisch angerechnet. Du kannst schlecht die Kinder in D anmelden. Dann hast Du das Problem mit der Krankenversicherung, Schulpflicht (je nach Alter), etc. Das geht zur Not noch wenn man im Grenzgebiet wohnt aber so kann ich mir das nicht vorstellen.

Mitglied inaktiv - 15.04.2009, 18:23



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Wir sind, bzw waren, in einer ähnlichen Situation. Nach einigen Jahren im Ausland, ist mein Mann im August 08 nach D zurück und die Kinder und ich sind im Ausland geblieben. Wir sind auch ein wenig blauäugig an die Sache rangegangen und das böse Erwachen kam dann mit der Steuerklasse. Die Dame beim Einwohnermeldeamt sagte, dass mein Mann automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wird, da er als ledig gilt. Stimmt so auch, hat uns ein Steuerberater hinterher bestätigt. Mein Mann hat dann mit meinem Pass und einer Vollmacht uns alle in D angemeldet. Damit fing die Reise durch den Bürokratieurwald an. Das Schulamt wollte eine Bestätigung, usw. Es ist viel Arbeit, jedoch machbar. Ich würde Euch raten, einen Steuerberater zu suchen, der darauf spezialisiert ist. Lieber einmal investieren als eine böse Überraschung am Jahresende zu erleben. Ich musste u.a. einen Antrag beim hiesigen Finanzamt stellen, damit wir nicht in beiden Ländern besteuert werden. Für die Krankenkasse war es kein Problem, jedoch wieder eine Menge Schreibkram. LG

Mitglied inaktiv - 16.04.2009, 14:32