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Staatsbürgerschaft !

Thema: Staatsbürgerschaft !

Huhu Vll kennt sich ja hier jemand aus. Ich bin deutsche verheiratet mit einem Libanesen haben 2 Kinder. Die Kinder haben beide logisch deutsche staatsanghörigkeit, beide haben aber auch einen libanesichen Ausweis. Als wir jetzt wieder im Libanon waren haben wir uns erkundigt und es wurde uns gesagt ich kann auch den libanesichen Pass haben , ich hätte ja da 2 im Libanon ist das erlaubt die dort sagen in deutschlad auch. Kennt sich da jemand aus darf ich 2 pässe haben wenn ich in deutschland lebe ? Wäre über hilfe sehr dankbar

von Sternschnuppe2004 am 27.10.2012, 20:54



Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Darfst du, wenn du vor der Beantragung der libanischen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung beantragst und diese positiv beschieden wird. Guck bei der Yahoo-Gruppe "zweipaesse", da bekommst du alle nötigen Infos wie vorzugehen ist.

von Pamo am 27.10.2012, 23:46



Antwort auf Beitrag von Pamo

Wende dich mal an das Bundesverwaltungsamt in Koeln. Die sind fuer Fragen wegen der deutsche Staatsangehoerigkeit zustaendig. Die brauchst hoechstwahrscheinlich eine Beibehaltungsgenehmigung fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit bevor du die libanesische annimmst. Welche Vorteile hast du, wenn du die libanesische Staatsangehoerigkeit annimmst? Ich wuerde mir die Sache auf jeden Fall gut ueberlegen. Falls du die libanesische Staatsangehoerigkeit hast und im Libanon irgendwelche Probleme hast, kann dir die deutsche Auslandsvertretung nicht helfen. Fuer den Libanon bist du dann Libanesin. In Deutschland bist du wiederum nur Deutsche. In allen anderen Laendern kannst du es dir aussuchen ob du Libanesin oder Deutsche bist.

von germanit1 am 28.10.2012, 17:07



Antwort auf Beitrag von germanit1

Ich habe mir jetzt dein Posting nochmals durchgelesen. Du schreibst, dass du einen libanesischen Pass bekommen kannst. Ich habe keine Ahnung vom libanesischen Staatsangehoerigkeitsrecht, habe mich aber waehrend meiner Ausbildung mal mit dem deutschen beschaeftigt (ist allerdings lange her). Bekommt eine auslaendische Frau im Libanon automatisch die libanesische Staatsangehoerigkeit, wenn sie einen Libanesen heiratet? Wenn du keinen Antrag auf die libanesische Staatsangehoerigkeit stellst, duerftest du die deutsche nicht verlieren. Der Schluessel ist der Antrag. Stellst du einen udn erwirbst daraufhin eine andere Staatsangehoerigkeit ohne eine Beibehaltungsgenehmigung fuer die deutsche zu haben, verlierst du die deutsche. Wird dir die auslaendische Staatsangehoerigkeit geschenkt, verlierst du die deutsche nicht. Wende dich aber sicherheitshalber ans Bundesverwaltungsamt in Koeln und schildere denen, wie du die libanesische Staatsangehoerigkeit erwirbst (auf Antrag, durch Heirat,...).

von germanit1 am 28.10.2012, 17:37



Antwort auf Beitrag von germanit1

Hej! Ich kann Dir auch nur raten, in diesem Fall unbedingt dafür zu sorgen, gg.f eben durch Beibehaltungantrag und -erlaubnis, daß Du die dt. Staatsbürgerschaft behälst. Bevor es mit der beibehaltungserklärung etc. für Europa/EU unwesentlich wurde, hat eine Deutsche die greich. Staatsbürgerschaft angenommen und dann leider die dt. verloren... das solltest Du vermeiden. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 28.10.2012, 21:52



Antwort auf Beitrag von germanit1

Richtig. Falls du durch die Heirat automatisch eingebürgert wurdest, musst du keine BBG beantragen.

von Pamo am 29.10.2012, 08:39



Antwort auf Beitrag von germanit1

Welchen Mehrwert bringt Dir die libanesische Staatsbürgerschaft?

von Fuchsina am 29.10.2012, 10:20



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich habe gerade auf der Webseite des dt. AA gelesen, dass du als Libanesin u.U. ohne Zustimmung deines Mannes nicht ungehindert ausreisen kannst, wenn du das mal möchtest. Ergo würde ich auf die libanesische Staatsbürgerschaft verzichten, wenn sie nicht automatisch erfolgt sein sollte. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/LibanonSicherheit.html "Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen"

von Pamo am 29.10.2012, 10:57



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Wieso fragt Ihr das? bzw. Fragt Ihr das auch, wenn jemand neben der deutschen auch die dänische, französische, englische, amerikanische etc. annehmen möchte? Interessierte Grüße - Ursel, DK

von DK-Ursel am 29.10.2012, 12:11



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Wenn jemand in D lebt und nicht unbedingt vorhat in das Land der 2. Staatsangehoerigkeit umzusiedeln, ja dann wuerd ich auch unbedingt fragen, was diese bringen wuerde. Denn nicht immer sind mit der zusaetzlichen Staatsbuergerschaft nur Vorteile verbunden. Selbst wenn z.B. Steuerabkommen zwischen den beiden Staaten bestehen, so greifen sie oft nicht in allen Faellen. Doppelbesteuerung ist gar nicht so selten. Uebrigens gerade bei der amerikanischen Staatsangehoerigkeit. Auch in Erbschaftsangelegeneheiten sollte man sich durchaus informieren, was die 2. Staatsangehoerigkeit fuer Folgen haben kann. Andererseits macht es schon einen Unterschied bei welchem Land die 2. Staatsbuergerschaft liegt. Eine weitere europaeische koennte es in manchen Laendern z.B. sehr viel erschwinglicher machen dort mal zu studieren. Meine Freundin hier hat derzeit Probleme mit ihrer Tochter, die zu gerne nach Cambridge moechte, aber sie koennen es sich nicht leisten. Britische Bekannte (Doppelstaatler) konnten es finanzieren, weil die Studiengebuehren fuer sie guenstiger waren und die Tochter fuer viel mehr Stipendien in Frage kam. Das ist ganz ehrlich gesagt ziemlich uninteressant, wenn die zweite in Frage kommende Staatsbuergerschaft z.B. irgendeine afrikanische waere ... Gruss Beatrix

von Beatrix in Canada am 29.10.2012, 16:23



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Innerhalb der EU gibt es doch andere Gesetze als z. B. in Asien oder Afrika. Ich moechte nicht unbedingt ausserhalb von Europa (oder eventuell auch Nordamerika) im Gefaengnis sitzen. Ich habe selber auch noch eine andere EU-Staatsangehoerigkeit. Das finde ich OK. Jemandem, der die thailaendische Staatsangehoerigkeit annehmen moechte, habe ich aber geraten, sich das genau zu ueberlegen. Am Ende muss aber jeder selbst entscheiden, was er tut.

von germanit1 am 29.10.2012, 16:29



Antwort auf Beitrag von germanit1

Hej ! Danke für die Antworten, das sind natürlich Argumente. Andererseits entfällt ja gerade bei nicht-EU-Ländern die lästige Visumpflicht -das ist ja auch ein Argument. Ins Gefängnis kann man ja auch als Ausländer kommen! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 29.10.2012, 23:17



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Das mit dem Visum ist ein Argument. Allerdings wuerde ich nicht nur deswegen eine andere Staatsangehoerigkeit annehmen. Ins Gefaengnis kann man auch als Auslaender kommen. Nur kann es dann sein, dass man an sein Heimatland ausgeliefert wird udn die Haftstrafe dort absitzt oder ganz freikommt. In einigen Laendern sind ja auch Sachen strafbar, die es in D nicht sind (z.B. Ehebruch). Bei Ehebruch gibt es in D schlimmstenfalls eine Scheidung. In einigen Laendern wird die Frau dafuer gesteinigt!

von germanit1 am 30.10.2012, 18:01