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Staatsbürgerschaft zum dritten...

Thema: Staatsbürgerschaft zum dritten...

Hallo zusammen: Nachdem jetzt wiederholt die Frage angestossen wurde, hier nochmal eine zum taktischen Vorgehen... und um es euch einfach zu machen, sind alle Beteiligten EU-Buerger :-) Wir sind naemlich gerade am Ueberlegen, wie wir's am besten und unkompliziertesten machen, unserem Kruemel (ET 22.Mai) die jeweiligen Paesse zu besorgen, weil wir noch in diesem Jahr verreisen wollen. Also, Frage Nr. 1: MUSS man eigentlich bei der Geburtsanzeige alle Staatsbürgerschaften angeben? Oder andersrum gefragt: Koennte man die buerokratischen Huerden nicht umgehen, indem man einfach ueberall (englisches Buergeramt, italienisches Konsolat, deutsche Botschaft) hingeht und die Geburt meldet und gar nichts von den anderen Nationalitaeten erwaehnt? Was zu Frage Nr. 2 ueberleitet: sollte man sie angeben muessen, werden dann alle 3 in den Pass eingetragen? Oder nur auf der Geburtsurkunde (bzw. -Anzeige) vermerkt? Alle drei Laender dulden Mehrstaatigkeit, aber ich habe wiederholt gelesen, dass sich sowohl deutsche als auch italienische Behoerden gerne querstellen, und ich habe wenig Lust, mit einem Neugeborenen auf dem Arm den Rest des Sommers irgendwelche Aemter abzuklappern. Ach so, vielleicht ist dazu noch wichtig zu sagen, wir sind seit 2 Jahren verheiratet (zivil in UK), und hierzu gleich Frage 3: ich habe mir damals gleich ein Schreiben des wie-heissen-sie-noch-gleich-Amtes in Berlin besorgt, dass D Heirat & Aenderung der Namensfuehrung anerkennt. Aber die Botschaft in London hat das bisher in meinem Pass nicht umaendern wollen, weil ich noch mit Zweitwohnsitz in D gemeldet war und es gefaelligst dort vor Ort haette machen sollen. Seit Anfang des Jahres bin ich nun komplett in D abgemeldet und insofern duerfte der Passaenderung nichts im Wege stehen, habe auch einen Termin naechsten Monat, allerdings - koennte das weitere Probleme mit sich bringen, denn ich laufe ja seit der Heirat in saemtlichen englischen Papieren unter dem neuen Namen, habe aber Pass und deutsche Dokumente mit dem alten? Ganz vielen Dank schonmal ! LG Katia

Mitglied inaktiv - 13.05.2008, 20:18



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Als ich Kind war, habe ich meine andere Stabü nie erwähnt und die war nirgendwo eingetragen. Warum auch? Vielleicht gibt es inzwischen ein Gesetz, dass man die angeben muß? Wenn ja, dann weiss ich nichts davon. Ich würde mich an das Gesetz halten. Wenn das Gesetz es nicht verlangt, dann scheint dein Ansatz eine gute Idee zu sein. Wenn es das Gesetz verlangt, würde ich es auf keinen Fall tun. Was die ital. Stabü betrifft: Ich würde einfach den Gesetzestext mitnehmen, wenn ich zum ital. Konsulat gehe. Und ggfs. einen Vorgesetzten verlangen, wenn nicht kooperiert wird. Wenn du nicht bittest, sondern mit §§ bewaffnet Anordnung gibst, dann geht das ganz gut. Ich habe noch nie gesehen, dass eine andere Stabü in den dt. Pass eingetragen wird. In meinem dt. Pass steht nur "deutsch" drin. Zu deiner Namensänderung: Ich sehe kein Problem, wenn du einfach eine Heiratsurkunde mit dir führst. Dann soltle der letzte Depp die Situation verstehen. Nimm auch die Abmeldebescheinigung mit zum dt. Konsulat. (Allerdings finde ich es am einfachsten wenn man einfach keinen Namen ändert und es ärgert mich dass es fast immer die Frau ist, die diese Mühsal auf sich nimmt.)

Mitglied inaktiv - 13.05.2008, 21:12



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Hej Katia! Soweit meine kenntnisse reichen - aber die erstrecken sich nicht auf alle europäischen Staaten, wen nauch auf einige mehr alsnur Dtld. und DK - so interessiert die meisten Staaten zunächst die andere Staatsbürgerschaft nicht. Zur kenntins nehmen müssen/können sie sie aber (d.h. Du kannst sie so gesehen ncht unter den tisch fallen lassen), weil sie ja die geburtsurkunde der Eltern sehen, da steht ja dere nnationalität drin. Sofern die vererbbar ist, ist klar, welche Staatsbürgerschaften das Kind zunächst mal hat. jeder Staat kann auch nur einen paß für ein eigens Land ausstellen - da steht also auch nichts weiter über die übrigen Staatsbürgerschaften. Meine Kinder hatten zunächst ab Geburt mit dän. Geburtsurkunde einen dt. Paß. Als der jeweils nach 10 jahren ablief, haben wir uns ausgerechnet, wann es wo am teuersten wäre - und aufgrun deiniger zeitlicher Verschiebungen und der Tatsache,daß man damals noch sehr unbürokratisch Kinder i nden dän. Paß des Vaters eintragen lassen konnte, haben wir uns dann für die preiswertere dänische Variante entschieden. Inzwischen haben, da Vaters Paß ablief und das Eintragen der Kinder nicht mehr geht (was letztendlich auch unpraktisch ist, wenn die Kinder allein oder mit der Mutter reisen sollen), die Kinderbeide ihren dänischen paß -der war immer noch billiger als ein zeitlich begrenzter dt. Ausweis, weil sie ja ab 16 eh einen neuen dt. paß bräuchten. Der kostet dann, den bekommen sie auch. Durch die Beantragung ihres 1. dt. Passes und die dänische Geburtsturkunde waren si ei nbeiden Ländern amtlich als Staatsbürger registriert. Darauf kommt es an. Und was die Pässe angeht - die sind für die reisen nach Dtld. wichtig und wurden dort erstellt, wo es am billigsten war. So pragmatisch haben wir das gemacht. Wie es mit Deinen Namen nach der Heirat wird, weiß ich nicht - bei uns war es ein heilloses Kudelmuddel, was abe rdaran lag, daß eine Tochter noch vor der Eheschließung geboren worden war - hat also mit Euch nichts zu tun. probleme kann ich nicht sehen, Du bist ja dabei, alles ändern zu lassen, nicht wahr? Alsman mich fragte, wieso ich den paß des einen Kindes nicht hatte ändern lassen, habe ich ehrlich gesagt, daß mir ein neuer Paß vor Ablauf des alten zu teuer war. Das wurde zähneknirschend registriert, lächel. Wiegesagt, probleme sehe ich kaum fü dich. Alles Gute für die nächste Zeit - und erzähl mal, wie es dann gelaufen ist mit Baby und Paß, ja? Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 13.05.2008, 21:21



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Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 06:56



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...dann gebe ich auch noch mal dazu was ich weiß, vielleicht sind wir dann alle schlauer... *hihihi* Die anderen haben ja schon einiges dazu erzählt und es ist erstmal so wie Ursel sagt: die anderen Behörden interessiert gar nicht was für andere Staatsb. bestehen. Dein Kind ist per se erstmal Deutscher weil Du Deutsche bist. Das kann Dir keiner wegnehmen, ob mit oder ohne Pass. Das ist einfach so und heißt Abstammungsprinzip. Gleiches gilt übrigens auch für die ital. Staatsangehörigkeit. Es ist natürlich sinnvoll die Geburt des Kind bei entsprechenden Behörden anzugeben, aber deshalb musst du keinen Pass für die Kinder ausstellen lassen. Wir leben in D und unsere Kinder sind D und Sp und ich habe sie lediglich beim Konsulat ins span. Familienstammbuch eintragen lassen, aber sie haben keinen span. Pass weil es für uns einfacher ist den dt. Kinderausweis gleich hier vor Ort ausstellen zu lassen. SOLLTE irgendwann mal ein entsprechender Pass benötigt werden kann man den immer noch ausstellen lassen aber eigentlich gibt es dafür gar keinen Grund. Ein Ausweisdokument ist völlig ausreichend. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 16:52



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Hej Rebeca! Dazu noch schnell ein Kommentar. ich zitiere mal eine auf diesem Gebiet sehr kompetente liebe Internetbekannte, die auch die von mir schon oft angeratene mailingliste zum Thema leitet: """fuer "uns" Auslandsdeutsche gibt's ja mit dem neuen RuStAG [01/01/2000] eine nette kleine Huerde in der Zukunft: alle Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind zu mindestens einem deutschen Elternteil, ja die sind per se Deutsche [[[aber bitte um Himmels Willen trotzdem beim Standesamt I zu Berlin "anmelden"]]]... bloss deren Kinder [so diese weiter im Ausland leben natuerlich] dann, DIE sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist [6 oder 12 Monate nach Geburt] das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option" Deutscher zu sein perdue :(...""" Nun haben wir aber wohl alles abgedeckt. Anmeldung beim Standesamt I Berlin geschieht durch Beantragung eines Passes (auchauf dem Konsulat) oder der Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde oder einer Mitteilung.. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 19:20



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Becky, du hast mit Einschränkungen lt. Ursels Beitrag natürlich recht. Ich würde trotzdem immer einen Pass beantragen, einfach um meine Papiere in Ordnung zu haben und nicht mit dummen Konsulats- oder Einwohnermeldeamtmitarbeitern herum diskutieren zu müssen - eines Tages wenn ich für so etwas gar keine Zeit habe. Meine Eltern haben mir die ersten Jahre nichts Schriftliches über meine dt. Stabü besorgt und das endete mit einem komplizierten Prozess und der Beantragung einer Urkunde: "Deutsche Stabü durch Erklärung" Es wäre mit einem einzigen Pass zu vermeiden gewesen.

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 20:03



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Hej Annie! Letztendlich meine ich das auch so. Im Augenblick haben meine Kinder zwar nur einen dänischen Paß, sie sind aber durch ihren paß, den sie als Baby bekamen, im Standesamt I gemeldet (auch wenn sie nicht unter die Regel, die ich oben zitierte fallen), und dadurch ist es auch leicht, einen neuen Paß zu bekommen. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 21:08



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Ja, Ursel, genau das meine ich auch: Ein einziger, wenn auch längst abgelaufener Pass genügt.

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 21:33



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Schade, daß hier keine Smileys sind ,Annie, damit Du dies jetzt nicht als Ironie oder Veräppelung oder sontwas auffaßt. Ich freue mich nämlich gerade, wie gut wir uns einig geworden sind nach dieser schweren Geburt. lächel-grins-breit! Gute Nacht- Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 15.05.2008, 22:31



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Sieh mal an, man lernt nie aus *ggg*. Dass das bei Euch Auslandsdeutschen anders sein könnte habe ich natürlich nicht bedacht... Bei uns ist es zumindest so dass ich jederzeit einen span. Pass für die Kinder bekommen kann (lt. Aussage der Dame dort). Das hat meine Freundin erst jetzt noch gemacht (Kinder sind so alt wie meine). Sollte es dann mal soweit sein dann melde ich mich mal ob es Probleme gab. lg, rebeca (span. ) mit M(dt) und 3 Kindern (8,5 und knapp 1 Jahr) in D

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 12:43



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Gibt es doch! :)

Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 19:41



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Mitglied inaktiv - 17.05.2008, 21:14