Guten Abend zusammen,
mein Freund (Deutscher) und mein Sohn (ebenfalls Deutscher) werden bald längere Zeit in Deutschland bei der Familie bleiben. Leider kann ich aus beruflichen Gründen nicht mit und bleibe in England. Nun frage ich mich, was passiert, wenn unser Kleiner ins Krankenhaus muss, da der Kindsvater und ich nicht verheiratet sind. Wir haben auch in Deutschland kein Sorgerecht oder dergleichen geregelt und Sohnemann hat meinen Nachnamen. Auf dem Papier gilt mein Freund doch dann als Fremder dem Kind gegenüber und darf dann im Ernstfall gar nicht zu unserem Sohn, oder? Weiß jemand, ob es da ein Formular oder sowas gibt, mit dem ich meinen Freund quasi bevollmächtige, im medizinischen Notfall dabei bleiben zu dürfen?
Mannomann, ist das alles kompliziert
Viele Grüße, xlatia
von
xlatia06
am 10.09.2012, 22:25
Wenn der Kindsvater in GB sorgeberechtigt ist, dann ist er es auch in D. Aber um eventuellen dummen Fragen und Problemen vorzubeugen, würde ich ihn für die Dauer des Aufenthalts in D schriftlich bevollmächtigen. Lege eine Kopie der Geburtsurkunde bei plus deines Ausweises (deutscher Reisepass?). Lass die Vollmacht beglaubigen. Damit sollte eventuellen Problemen vorgebeugt sein.
von
Pamo
am 11.09.2012, 08:15
Ich würde mal sagen i.d.R. sollte eine einfache Vollmacht langen, sicherheitshalber. Zumindest hatten meine Eltern bisher nie Probleme mit den Kindern damit beim Arzt o.ä. aufzulaufen - obwohl die ja auch einen andren Nachnamen haben als die Kinder und ich.
An der hier hab ich mich orientiert: http://www.is-aber.net/BlogEngine/post/2008/06/18/Vollmacht-Formular-fur-Kinderreisebegleitung.aspx
Hab das ganze dann immer noch um unsre Telefonnummer ergänzt - sodass wer sich nicht wohl dabei fühlte, auch bei uns hätte nachfragen können.
von
Snaffers
am 11.09.2012, 17:31
Vielen Dank für die Links und die Antworten!
von
xlatia06
am 14.09.2012, 12:47