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Namensführung

Thema: Namensführung

Hallo liebe Leute Ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!!! Mein Partner und ich heiraten am Samstag :-) Ich Spanierin er deutsch unsere Kinder haben den Namen nach spanischem recht also erst seinen dann meinen Wir wollten jetzt nach deutschem recht heiraten so dass ich auch den Namen bekomme wie die Kinder erst seinen und den ersten aus meinen beiden Nachnamen. Jetzt hat man uns gesagt das wenn wir nach deutschem recht heiraten der zweite Nachname der Kinder wieder wegfällt und sie nur seinen bekommen verstehe ich nicht ???? Oder wir nehmen das spanische Recht aber dann muss ich meinen behalten!! Kennt sich jemand aus?

von Neniraul am 29.11.2012, 22:49



Antwort auf Beitrag von Neniraul

Nach spanischem Namensrecht behält die Frau ihren Doppelnamen per Geburt nach der Heirat, richtig? Die Kinder erhalten einen Doppelnamen von Vater+Mutter. Nach deutschem Namensrecht kann ein Doppelname bestehend aus Geburtsname und Familienname geführt werden. Die Kinder führen aber nur den Familiennamen. Du musst dich also für ein Gesamtpaket entscheiden. Du kannst nicht deutsches Namensrecht für den Ehenamen, aber spanisches Namensrecht für die Kinder wählen.

von Pamo am 30.11.2012, 17:51



Antwort auf Beitrag von Neniraul

Neue Doppelnamen werden in D nicht mehr vergeben. Es muss EIN Familienname bestimmt werden. Von daher kann einer der Ehepartner seinen und den Familiennamen ( das ist dann der des Partners) als Doppelname führen. Die Kinder bekommen immer nur den Familiennamen. Ehrlich gesagt das spanische Nachnamensrecht lässt wohl mehr Spielraum. (bei den Vornamen scheint es eher andersherum zu sein.

von reblaus am 01.12.2012, 11:56



Antwort auf Beitrag von reblaus

Kann dir nur erzählen, wie es bei uns läuft: Die Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten ( Peruanisch und deutsch), und somit zwei Pässe mit zwei Namen. Im peruanischen NachnamePapa NachnameMama. Im Deutschen: Familienname = Nachname meines Mannes. Ich ( Peruanerin): ähnlich. Wir haben nach deutschen Recht geheiratet. Ich wollte keinen Doppelnamen und auch nicht meinen Namen komplett behalten. Also, habe ich den Name meines Mannes angenommen, im deutschen Raum führe ich offiziell auch diesen Namen. In meinem Paß steht: 1. Geburtsnachname + de + Nachname meines Mannes. Ist ab und zu lästig, vor allem wenn ich Deutschland verlasse (Visum läuft auf meinen deutschen Namen), daher führe ich immer eine Kopie der internationalen Heiratsurkunde bei mir... Die Kinder finden es mittlerweile lustig.. Grüße

von manira am 02.12.2012, 22:24



Antwort auf Beitrag von manira

Nur aus Interesse, was ist denn eine internationale Heiratsurkunde? LG Katia

von Kaka_b am 03.12.2012, 23:22



Antwort auf Beitrag von Kaka_b

Die Urkunde ist einfach mehrsprachig. Kannst du gegen eine kleine Gebühr anfordern. Dann brauchst du die Dokumente nicht übersetzen und beglaubigen zu lassen.

von Pamo am 04.12.2012, 09:30