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Geschrieben von Janaja078 am 20.01.2011, 9:55 Uhr

geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

hallo,

kurze erklärung sorgerecht 50/50. vater befindet sich im ausland und es besteht seit 4 jahren keinen kontakt. was würde denn im schlimmsten falle passieren? müsste mein kind zum erzeuger den er nicht kennt und in ein land dass ihm fremd ist, ebenso die sprache?

oder habe ich hier die chance es zu regeln?

hat damit jemand erfahrung?

 
11 Antworten:

Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Canaren am 20.01.2011, 10:01 Uhr

Hallo Du,
Deine frage ist berechtigt.an Deiner Stelle würde ich Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und Deine Situation schildern.Dann kann das Amt Kontakt zum Vater suchen und Dir eventuell das alleinige Sorgerecht zusprechen.lg und viel Glück,Kati

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Janaja078 am 20.01.2011, 11:18 Uhr

auch wenn ich dies gerne hätte, schon alleine wegen der entfernung, weiß ich dass er es nicht abgeben wird. ganz egal ob er sich kümmert oder nicht... leider

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Pamo am 20.01.2011, 19:39 Uhr

Pauschal laesst sich das nicht beantworten. Was sagen denn die Gesetze des Landes, in dem der Vater lebt? Gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und diesem Land, welches solche Fragen regelt?

Ganz grundsaetzlich: Solange du mit dem Kind auf deutschem Boden bleibst, untersteht es als deutscher Staatsbuerger deutscher Rechtsprechung. Falls das Kind durch den Vater eine weitere Stabue hat und sich im betreffenden Ausland befindet, kann die deutsche Botschaft nichts fuer das Kind tun.

Wenn der Vater sich seit 4 Jahren nicht gekuemmert hat, dann wuerde ich schnellstens das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Und wenn der Vater vorher antanzt und das Kind zum Urlaub ins Ausland abholen will: Das geht nicht ohne deine Einwilligung.

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von mutti6 am 20.01.2011, 20:11 Uhr

Eine Bekannte macht das gerade durch, sie hat jetzt das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, wird sie auch irgendwann bekommen, auch, wenn der Vater nicht zustimmt, sie ist in D und es gilt deutsches Recht, auch wenn sie noch eine Klage vom Kindsvater wegen internationaler Kindesentführung im Hals hat, die Klage wird wohl abgewiesen werden.

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Janaja078 am 21.01.2011, 7:25 Uhr

danke für eure antworten. alleiniges sorgerecht kommt nicht in frage, denn er wird es mir nicht geben. schon aus prinzip weil ich es möchte. hatten wir schon zur scheidung 2008...

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Canaren am 21.01.2011, 13:47 Uhr

zahlt er??Ansonsten kann man das vor dem Gericht auch versuchen zu klären-es geht ja um das Wohle des Kindes...lg Kati

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Pamo am 21.01.2011, 14:19 Uhr

Er muss es dir nicht geben, der Richter wird es dir geben wenn der Vater sich nicht kuemmert. Du musst einen gerichtlichen Antrag stellen.

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Janaja078 am 22.01.2011, 12:49 Uhr

ja er zahlt. damit meint er dass er sich genug kümmert. obwohl jetzt email kontakt zwischen den beiden besteht. mal schauen.

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von fagufi am 22.01.2011, 13:41 Uhr

Hallo,

Du brauchst doch für etliche Entscheidungen hier seine Zustimmung in Form einer Unterschrift!? Wie habt ihr das geregelt???

Für den Fall das Du seine Unterschrift bräuchtest, er sie Dir aber nicht gibt, kann man das erst über das Jugendamt machen lasssen und sich dann an ein Gericht wenden um so die Unterschrift zu ersetzen. Kommt das (mehrmals, mehr als ein, zwei mal vor) hat man wohl recht gute Chancen das alleinige Sorgerecht auf Antrag zu bekommen!
Was vormals bei der Scheidung war ist nicht mehr so ausschlaggebend. Dort wird eigentlich automatisch auf 50/50 entschieden, weil man ja davon ausgeht das weiterhin Kontakt besteht. Dies ist ja bei Euch nicht mehr so!? (wie weit ist eigentlich die Entfernung??? Wenn Kind zB in Bayern lebt und Vater nach Österreich zieht lebt er im Ausland, kann aber unter Umständen schnell vor Ort sein. Zieht er allerdings nach Amerika sieht der Sachverhalt ja deutlich anders aus!!!) Vielleicht sollte Du Dich auch nochmal anwaltlich beraten lassen!

LG

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Janaja078 am 22.01.2011, 18:34 Uhr

ich habe tatsächlich noch nie eine unterschrift von ihm gebraucht! weder für den kindergarten, noch für die schule. es hat nie jemand gefragt, obwohl ich bei der schulanmeldung den name und usa hingeschrieben habe, da ich ja nicht weiß ob er noch an der alten adresse wohnt.

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Re: geteiltes sorgerecht, was passiert im schlimmsten fall?

Antwort von Geisterfinger am 04.02.2011, 10:50 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Ihr bei allen wichtigen Entscheidungen gemeinsam entscheiden müsst. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann entscheidet (nach Mediation oä) das Jugendgericht zum Wohle des Kindes. Wichtige Entscheidungen sind zB WOhnort, Schulwahl. Da das Kidn nun schon 4 Jahre ohne Kontakt zum Vater bei dir lebt, ist nicht zu erwarten, dass das Jugendamt es nun dort hin schicken würde. Vermutlich kann man auch ein Verfahren anstoßen, dass dem Vater das Sorgerecht wieder weg genommen wird. Aber vermutlich weckst du damit nur schlafende Hunde. Wenn er sich nicht kümmert, kannst du ja allein entscheiden und je länger das so ist, desto mehr spricht dafür, dass das im Streitfalle auch so bliebe.

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