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Erklaerung des Nachnamens fuer Deutschland

Thema: Erklaerung des Nachnamens fuer Deutschland

Hallo! Mir haben sie auf der deutschen Botschaft gesagt, dass mein Kind fuer Deutschland keinen Nachnamen hat, weil wir keine Namenserklaerung abgegeben haben. Hier in Italien bekommt das Kind, wenn die Eltern verheiratet sind, den Nachnamen des Vaters. Um Konfusion zu vermeiden, wollen wir den auch fuer den Rest der Welt behalten. Das Problem ist jetzt, dass bei der Namenserklaerung beide Elternteile anwesend sein muessen. Nur muessen wir bis zur naechsten deutschen Auslandsvertretung mehrere Stunden fahren udn mein Mann hat nicht soviel Zeit. Koennen wir die Erklaerung eventuell auch in Deutschland abgeben, wenn wir mal in Deutschland sind? Wenn ja, in welches Buero (Einwohnermeldeamt, Standesamt) muessen wir gehen? Danke. P.S. Ich habe festgestellt, dass man die Antraege fuer deutsche Paesse auch aus dem Internet runterladen kann (fuer meinen habe ich es gemacht und ihn unterschrieben vorgelegt). Dann koennte doch theoretisch auch der Vater den Antrag schon zu Hause unterschreiben und muesste nicht extra mit zur deutschen Auslandsvertretung kommen. Oder sehe ich das falsch?

von germanit1 am 02.08.2011, 18:16



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Ich habe unsere Namenserklaerung postalisch ans Konsulat geschickt! Nur fuer den Passantrag muss man persoenlich erscheinen und das auch nur wenn das Kind aelter als 6 Jahre ist. Jedenfalls bei uns.

von Pamo am 02.08.2011, 18:27



Antwort auf Beitrag von germanit1

Huhu - Falls Du es bei einem Deutschlandbesuch machen moechtest, musst Du zum Standesamt gehen. Es kann durchaus sein, dass der Vater persoenlich anwesend sein muss, da im deutschen Recht die Namenserklaerung mit der Vaterschaftserklaerung einher geht - zumindest war dies 2010 so. Wir konnten alles beim Konsulat erledigen, mussten aber beide persoenlich anwesend sein. Wir sind allerdings nicht verheiratet gewesen, keine Ahnung ob das einen Unterschied macht. Ich wuerde einfach mal im Konsulat anrufen und nachfragen. Viel Glueck und gute Nerven!!!! XoX

von kiwimeiki am 02.08.2011, 21:27



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Wir haben das 2005 hier im Konsulat erledigt.Wir wollten die namensgebung nach spanischem recht(erster Nachname vom vater,zweiter nachname der Mutter).Wir mussten beide anwesend sein.Wir sind allerdings sind wir auch nicht verheiratet.Soweit ich weiss wird alles was in den Konsulaten im Ausland bearbeitet wird in das hauptstandesamt in berlin geschikt.Dieses Standesamt ist quasi für die deutschen zustándig die nicht mehr in Deutschland angemeldet sind.geh doch mal im Internet gucken beim Standesamt Berlin.Da gibt es eine menge Info.Vielleicht geht ja auch eine beglaubigte Vollmacht deines Mannes??Oder vielleicht kann er seine Unterschrift per Fax einreichen oder per Post.Würde erstmal mit dem Konsulat telefonieren.Und wenn da keine Lösung in Sicht ist mich mit derm Standersamt in berlin auseinandersetzten

von Kevinsmum am 03.08.2011, 10:01



Antwort auf Beitrag von germanit1

Ich bin gerade dabei, die dt Geburtsurkunde fuer mein Kind zu beantragen - und dazu gehoert die Namenserklaerung dazu. Das zustaendige Standesamt fuer Auslandsdeutsche ist das Standesamt Berlin I - und wird durch die Botschaften/Konsulate vertreten. Ihr muesst also zur dt Botschaft. Das Formular habe ich ausgefuellt, und werde wohl auch alleine vorsprechen (meinen Mann lasse ich zuhause unterschreiben). Wenn nicht, muss er halt noch mal mit. Seit ihr verheiratet? Nach deutschem oder italienischem Recht? Und wann habt ihr geheiratet? In D konnte man (bis vor ein paar Jahren) den Familiennamen festlegen, also den Nachnamen, den die Kinder tragen. Diese Vereinbarung sollte in eurer Heiratsurkunde stehen. LG Connie

von streepie am 03.08.2011, 10:29



Antwort auf Beitrag von streepie

Auf meinem Merkblatt steht "sofern die Kindeseltern einen gemeinsamen Ehenamen fuer den deutschen Rechtsbereich fuehren, braucht die Geburtsanzeige nur von einem Elternteil abgegeben werden" Sieht so aus, als muesste dein Mann mitkommen. Muss er sich halt Urlaub nehmen.

von streepie am 03.08.2011, 10:39



Antwort auf Beitrag von streepie

.... die deutsche Geburturkunde der Kinder, wenn man schon deutsche Pässe für sie hat? Für diese reichte bei uns damals (vor ein paar Jahren, als wir die Pässe für beide Kids ausstellen liessen) die beglaubigte tschechische Geburtsurkunde (und ich glaube, unsere Heiratsurkunde) aus (+ meine deutsche bzw. doppelte Staatsbürgerschaft)... Wie gesagt, wir haben die Pässe und diese werden ja verlängert, bzw. aufgrund der alten dann irgendwann neue ausgestellt. Hab ich da jetzt etwas verpasst, wegen der Namensgeschichte (s.o.) und Geburtsurkunde...? Danke! Gruss, M.

von MM am 04.08.2011, 10:36



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Weil das Kind auch mal ohne Eltern und ohne Pass nachweisen muss, dass es deutsch ist??? LG Connie

von streepie am 04.08.2011, 13:17



Antwort auf Beitrag von MM

Mein Kind hat keine deutsche Geburtsurkunde und es hat nie Zweifel an ihrer deutschen Staatsbuergerschaft gegeben. Ich habe keine amerikanische Geburtsurkunde und es hat nie Zweifel an meiner US-Staatsbuergerschaft gegeben.

von Pamo am 04.08.2011, 15:43



Antwort auf Beitrag von Pamo

...Streepie, ich ging davon aus, dass man die Staatsangehörigkeit eigentlich immer mit Ausweis/Pass nachweist und die Geburtsurkunde eher etwas ist, was irgendwo in der Schublade liegt (und was man allenfalls braucht, UM halt den Pass etc. zu bekommen)... Aber OK, vielleicht brauchen manche sie öfter. Pamo, eben, so kenne ich es auch.

von MM am 04.08.2011, 16:59



Antwort auf Beitrag von MM

Man kann problemlos bspw. mit einer amerikanischen Geburtsurkunde einen deutschen Pass beantragen. Ich habe noch nie zwei unterschiedliche Geburtsurkunden benoetigt.

von Pamo am 04.08.2011, 17:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

... (zumindest bisher), deswegen habe ich ja gefragt :-)!

von MM am 04.08.2011, 17:11



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, ich bin neu hier. Habe gerade ein paar Beitraege ueber die deutsche Geburtsurkunde gelesen fuer Kinder, die im Ausland geboren wurden. Unser Kind wurde in Neuseeland geboren. Soweit ich weiss, muss man keine deutsche Geburtsurkunde haben, und man bekommt einen deutschen Pass trotzdem - durch die deutsche Botschaft in dem Land, wo man lebt. ABER, ich habe auch gehoert, dass die deutsche Geburtsurkunde (oder Abstammungsurkunde) spaeter im Leben wichtig werden kann. Z. B. fuer Erbangelegenheiten, Heirat eines Deutschen, aber auch Dinge wie Studium in Deutschland. Ich hoffe, diese Infos sind korrekt, aber ich habe mich da etwas erkundigt. (Bei uns kommt allerdings noch hinzu, dass unser Kind hier in NZ adoptiert wurde. Macht alles noch viel komplizierter!). Es ist viel einfacher sich um diese Dinge zu kuemmern, wenn die Kinder noch klein sind, als spaeter wenn man dann sowas -normalerweise dringend- braucht. Ich wuerde es empfehlen. Gruesse aus NZ JPK

von jpk am 04.04.2012, 09:30



Antwort auf Beitrag von germanit1

Bei uns war der Familienname kein Problem, da wir schon bei Eheschließung den Familiennamen bestimmt haben. Wir mussten aber zur einmal gemeinsam samt Baby bei der Botschaft erscheinen, als wir die Geburt nachbeurkunden lassen mussten und den Pass beantragt haben. Wir konnten dann zur Passabholung gemeinsam erscheinen. In Deutschland war das damals bei den anderen Kindern nicht notwendig, da konnte ich den Pass alleine beantragen (samt Vollmacht) und abholen. Evtl. lag es an der Nachbeurkundung der Geburt. Am besten fragst Du bei der Botschaft oder dem Konsulat nach, dies sind in der Regel sehr hilfsbereit.

von Astrid18 am 03.08.2011, 12:38