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(EU) Kindergeld - aus welchem Land beantragen?

Thema: (EU) Kindergeld - aus welchem Land beantragen?

Wenn Ihr in einen anderen EU-Land lebt und arbeitet, beantragt ihr dann auch dort euer Kindergeld / Elterngeld oder wendet ihr euch an euer Heimatland? Ich bin mir nicht ganz sicher welches Land für mich zuständig ist. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könnt. LG.

Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 17:46



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Es ist das Land zuständig, in dem du wohnst, wenn du in Deutschland Kindergeld beantragst und dort nicht wohnst, musst du alles zurück zahlen.

Mitglied inaktiv - 01.06.2009, 21:28



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...in Dtl. seinen ständigen Wohnsitze haben bzw. sich dort regelmässig aufhalten und Kindergeld beziehen. Ich kenne solche Fälle, wo jemand ins Ausland gegangen ist, aber z.B. noch bei den Eltern gemeldet ist und auch öfter da hin fährt usw. (also quasi den Zweitwohnsitz da hat), dass das mit dem Kindergeld dann wohl auch geht (kenne sogar einen deutschen Rechtsanwalt, der sagt dass das rechtlich i.O. ist, da das Kindergeld auf dem "Deutscher-sein" basiert - zumindest der ursprüngliche Grundgedanke). Da gibt es irgendso eine Regelung, wo es genauer definiert ist, aber ich komm jetzt nicht drauf, müsstest mal googeln oder so.... Gruss, M.

Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 22:51



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Ich finde es nicht ok in Deutschland nur des Kindergeldes wegen einen Zweitwohnsitz anzumelden aber im Ausland zu wohnen, denn das Kindergeld wird schließlich auch aus Steuergeldern finanziert und wer hier in Deutschland keine Steuern bezahlt, da er im Ausland wohnt und arbeitet hat in meinen Augen auch kein Recht von hier Kindergeld zu beziehen. Wer so etwas macht ist in meinen Augen ein Schmarotzer. Gruß Sylvia

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 05:47



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Hallo, damit einem Kindergeld aus Deutschland zusteht, muß man entweder seinen ständigen Wohnsitzt in D haben, oder wenn man das als Deutscher nicht hat, dann nur vorübergehend sich im Ausland aufhalten oder für eine deutsche Firma, Konsulat etc. im Ausland tätig sein. Gruß Derya

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 20:32



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... man den Zweitwohnsitz "nur des Kindergeldes wegen" hat! Kann doch genug andere persönliche und familiäre Gründe geben, warum man sich da öfter aufhält. In den konkreten Fällen weiss ich es nicht genau. Und bzgl. der rechtlichen Regelung ist es halt so, dass es wohl NICHT UNBEDINGT an das Steuerzahlen geknüpft ist! So argumentiert auch der besagte Rechtsanwalt - dass es eine Leistung sei (urpsrünglich war?), die Deutsche (ob in Dtl. dauerhaft wohnend oder nicht) mit Kindern unterstützen soll/te. Und dass diese Leistung im Gegensatz zu anderen nicht an Erwerbsarbeit/Steuerzahlen in D. gebunden sei. Ob man das jetzt OK findet oder generell den deutschen Nationbegriff und damit die Definition des "Deutschseins" nach Abstammung und nicht nach Wohnsitz usw. kritisch sieht, steht auf einem anderen Blatt. Gruss, M.

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 23:59



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Und wie soll man das "voruebergehend" nachweisen? Klar, wir sind auch nur voruebergehend im Ausland, aber Anspruch auf Kindergeld haben wir nicht. LG, Katja, damals IT, jetzt USA, irgendwann sicher wieder D ;)

Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 04:24



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... habt Ihr den Anspruch nicht? Was wurde Euch von der Behörde mitgeteilt? Das wundert mich schon. Ich kenne wirklich genug Fälle, wo einem (jetzt nicht konkret wg. Kindergeld, sondern generell) die Gemeindebehörde(Einwohnermeldeamt) richtiggehend dazu rät, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt auch in Dtl. noch gemeldet zu bleiben (wenn das geht). Ich habe das selber auch erlebt, als ich mal danach gefragt habe (allerdings vor längerer Zeit) - es hiess, das würden viele so machen, sei ganz normal und man könne den Zweitwohnsitz immer noch aufgeben, wenn sich zeigen sollte, dass der Auslandsaufenthalt dauerhaft ist. Und ich denke mal, solange das noch offen ist, müsste doch eigentlich auch der Kindergeldanspruch bestehen bleiben (korrigiert mich ggf., wenn ich falsch liege, hab halt diese Informationen, wie oben erwähnt). Gruss, M.

Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 15:12



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und das laesst sich leicht beweisen.....wenn das Kind im Ausland in die Schule geht, kann es unmoeglich 6 Monate im Jahr in D gewesen sein z.B. Uns haben sie trotz Abmeldung noch fuer weitere 3(?) Monate weiter KG ueberwiesen und wir mussten es zurueckzahlen logischerweise. Schade, aber gerecht....

Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 16:25



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Italien waere fuers Kindergeld zustaendig, die Differenz haetten sie gezahlt. (Hab mich aber nie durch den ital. Papierkrieg kaempfen koennen - mangelnde Sprachkenntnisse *hust*.) Ausserdem wurde mein Zweitwohnsitz nicht anerkannt. Ich hatte meinen Zweitwohnsitz bei den Schwiegies im Haus, was aber nicht als Zweitwohnsitz zaehlte, da in dem Haus "unmoeglich alle 4 von uns noch Platz gehabt haetten". Aaaaahja - das kann man ja auch beurteilen, wenn man 50 km weiter in seinem Amt sitzt. Haette ich eine (35 qm) Einzimmerwohnung gehabt, haette es aber gereicht ... Wir waren oefter in D, haetten aber wohl die 6 Monate trotzdem nicht zusammen bekommen. Nun sind wir in D eh abgemeldet. Wann wir zurueckgehen, ist auch nicht klar. LG, Katja

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 20:48



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so ganz i.O. finde ich es ja auch nicht. Mag rechtlich wohl gehen, aber .... Da das Kindergeld in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern tatsächlich höher ist, ist das Ziel solcher Fragen klar. Die sogenannten "Zweitwohnungen" sind meistens nur deswegen vorhanden um irgendwelche "Vorteile" zu haben oder zu behalten - ich finde dies nicht korrekt und habe es selber nie gemacht.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 19:05



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... - ich würde da nichht so pauschalisieren - manche wollen den Zweitwohnsitz auch z.B. einfach deshalb behalten, weil sie es wirklich als ihr zweites Zuhause ansehen und/oder auch, weil sie ihren Personalausweis nicht verlieren wollen. Ja, ich weiss (aber erst seit kurzem) es gibt die Möglichkeit, ihn auch ohne Wohnsitz in D. zu behalten, aber vielerorts wissen die auf den Ämtern nicht richtig Bescheid, stellen sich quer und geben falsche Informationen. Und deshalb denken halt viele (ich bis vor kurzem auch), man könne nur mit Wohnsitz in D. einen Perso haben. Gruss, M.

Mitglied inaktiv - 10.06.2009, 00:17



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Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber weiterhin Sozialabgaben in Deutschland zahlt, kann man Kindergeld in Deutschland beantragen.-Oder aber wenn man unbeschränkt steuerpflichtig ist (z.B. mit Mieteinkünften in Deutschland) http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/05-Kindergeld.html Wir bekommen leider gar kein Kindergeld mehr, da die Firma uns das Kindergeld vom Gehalt wieder abzieht. (expat)

Mitglied inaktiv - 29.06.2009, 09:05